Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
auf die Ebene veröffentlicht, und Verfasser diese zuerst von 1912 an in größerem 
Umfange bei der ehemaligen Kolonialsektion der Preußischen Landesaufnahme 
angewandt hat, sie zudem in sechs Meridianstreifen von je 3° Seitenausdehnung 
mit den Nullmeridianen 25°, 28°, 31°, 34°, 37° und 40° und dem alten Normal 
parallelkreis (52° 42' 02, 5325") seit 1920 nunmehr bei der Preußischen Landes 
aufnahme auch allgemein eingeführt ist, hat auch in Katasterkreisen die Erkennt 
nis von der Wichtigkeit dieser vornehmen Abbildungsart für die landmesserischen 
Arbeiten Platz gegriffen. Wir kommen in Abschnitt D noch einmal darauf zurück. 
Länder, die im Durchschnitt sehr hoch über dem Meere hegen, müssen 
bei der Wahl ihrer Projektion auch darauf Rücksicht nehmen, weil sonst (vgl. 
S. 110, Reduktion der Windhuker Basis) bei den linearen Messungen zu große 
Abweichungen zwischen Wirklichkeit und Berechnung auftreten würden. 
So hat z. B. Württemberg seinen „Vermessungshorizont“ 274 m über dem 
Meere mit einem Erdhalbmesser von 6388336 m angenommen und dement 
sprechend die 13 km lange Basis seiner Triangulation um 0,56 m größer als 
in der Meereshöhe und um 0,11 m kleiner als in der + 331 m N. N. hoch gelegenen 
Wirklichkeit (der Basis) festgelegt. 
Als ein lehrreiches und interessantes Beispiel für die Wahl der richtigen 
Abbildungsart mag die schiefachsige, winkeltreue Zylinderprojektion 
angesehen werden, die Ingenieur M. Rosenmund für die schweizerische 
Landesvermessung (1903) eingeführt hat. 
Wir kommen jetzt zu der Triangulierung III. und niederer Ordnung. 
1. Die Triangulierung und Polygonisierung. 
Da in Deutschland die Dreieckspunkte I. bis III. O. überall festliegen, so 
ist hier nur noch wenig Gelegenheit, für Katasterzwecke Triangulierungen 
vorzunehmen, wobei größere Punktentfernungen als etwa 5 km zu berück 
sichtigen sind. Nach der von C. E. Gauß bearbeiteten Anweisung IX vom 
25. Oktober 1881 für die trigonometrischen und polygonometrischen Arbeiten 
bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters in Preußen, 
die für alle gleichen Anweisungen in der ganzen Kulturwelt als Vorbild gedient 
hat, beträgt die durchschnittliche Entfernung von den nächstgelegenen Punkten 
derselben Ordnung und der höheren Ordnung bei Punkten 
I. Ordnung 20000 m und darüber, 
II. „ 10000 „ bis 20000 m, 
III. „ 3000 „ „ 10000 „ 
IV. ,, weniger als 3000 ,,. 
Bei den Richtungen III. Ordnung darf nach Anweisung IX der ausgeglichene 
Wert von dem endgültig orientierten, beobachteten Wert nicht mehr als 15", 
bei denen IV. Ordnung nicht um mehr als 25" abweichen. Dabei sind die 
Winkelverzerrungen der Soldner’schen Projektion mitberücksichtigt. 
Professor Dr. C. Koppe hat in einem Aufsatze über „Die neue topographische 
Landeskarte des Herzogtums Braunschweig“ (Z. f. V. 1902) an der Hand der 
amtlichen Veröffentlichungen Genauigkeitsuntersuchungen der Dreieckspunkte 
II. bis III. (auch IV.) Ordnung der Landesaufnahme gemacht und folgende 
„Triangulationsergebnisse der Dreiecke“ zusammengestellt:
	        
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