Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

A. Die Katasterneumessungf. 
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Noch X: Ausgleicliungsprobe und Fehlerbereclinung. 
Ausgleichungsprobe 
Erklärungen 
3,8 14,44 0,7 0,49 
3,1 9,61 0,6 0,36 
— — 1,4 1,96 
[ r i A] = 24,05 [i' a v.,] = 2,81 
1 l2 [v x h] = 12,02 
[v 2 v 2 ]= 2,81 
|>p] =■ 14,83 
Nach Beendigung der Ausgleichung werden die endgültigen Seiten und 
Richtungen in die Abrisse übernommen, und die geographischen Koordinaten mit 
der Meridiankonvergenz nach dem Muster S. 154 und 155, doch mit verminderter 
Rechenschärfe (vgl. S. 171), berechnet. Hier ist 
<p = — 22° 32' 8,0774". 
X = 16° 19' 56,9570", 
Das vorstehend besprochene Beispiel III. Ordnung mit sphäroi- 
discher Behandlung der Koordinatenberechnung und -ausgleichung 
dient zugleich als Ergänzung zu den Ausführungen über die Netz 
ausgleichung in Teil I. 
Wir ersehen aus Abschnitt IV dieses Beispieles, daß die Abweichungen 
zwischen den ebenen und den sphäroidischen Seiten iS: s . ., bei einem Ordinaten 
abstande von rd. 270 km vom Hauptmeridian auf 15 km Seitenlange schon 
rd. 400 Einheiten der 6. Mantissenstelle betragen, daß also schon etwa 15 m 
Abweichung auf 15 km zwischen ebener und sphäroidischer Eänge besteht. 
Hierzu würde noch der Unterschied kommen, der sich aus den verschiedenen 
Höhenlagen zwischen der auf die Meereshöhe bezogenen Abbildungsebene 
und der etwa 1800 m -f- N. N. liegenden Wirklichkeit ergibt. Dadurch wird 
auch die Wahl der verschiedenen Katasterkoordinatensysteme erklärlich, die 
selbst in Südwestafrika eine erheblich höhere lineare Genauigkeit bei der für 
Katasterzwecke unerläßlichen ebenen Behandlung der Vermessungen verlangen, 
als sie ein einziges konformes System für ein so großes Gebiet zu bieten vermag. 
Wir wenden uns nun den eigentlichen Katasterneumessungen zu.. 
b) Die Kleintriangulierung IV. und niederer Ordnung und die Polygonisierung. 
Für die überaus zahlreichen Punktbestimmungen und -ausgleichungen bei 
Katasterneuvermessungen muß die Frage, ob bei den größeren Dreiecken 
sphäroidische oder ebene Rechnung anzuwenden sei, von vornherein aus
	        
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