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II. Teil. Das Kataster.
o) Gang der Triangulierungsarbeiten.
1. Entnahme der geographischen Koordinaten und Höhen der auf
dem Meßtischblatt verzeichneten Dreieckspunkte (I bis IV) aus den Ver
öffentlichungen der Landesaufnahme oder, wo diese noch ausstehen, durch
Anfrage bei der letzteren. Der Gemarkungsname (hier Duingen) ist das
Stichwort für die Auffindung der Dreieckspunkte in den Verzeichnissen der
L--A.
2. Umrechnung der geographischen Koordinaten in die Soldner-
schen Koordinaten des Katasters in demjenigen System, das nach dem
Verzeichnis der Katasteranweisung IX zugrunde zu legen ist (hier Nr. 28,
Kaltenborn). Hierzu wird das trig. Form. 6 der Anweis. IX benutzt, da die
Bezeichnung „rechtwinkl. sphär. Koordin.“ die annähernd ebenen Kataster
koordinaten bedeuten soll.
Die Umrechnung wird durch Nachrechnung, nötigenfalls unter Verwendung
des von Jordan Bd. III gegebenen Musters, geprüft. Als Hilfstafeln dienen
die von Gauß im Anhangzu seinen ,,trigonometrischen und polygonometrischen
Rechnungen“ aufgeführten.
3. Berechnung der Neigungen und Fntfernungen für die gegebenen Drei
ecksseiten aus den neu gewonnenen ebenen Koordinaten nach trig. Form. 8,
bei Seiten I. und II. Ordnung nach trig. Form. 7, und Vergleichung mit den
von der Landesaufnahme in ihren Abrissen angegebenen Polarkoordinaten.
Die nach der Anweis. IX hierfür zulässigen Fehlergrenzen müssen innegehalten
werden.
Für die weitere Berechnung dürfen nur die nach trig. Form. 8-
berechneten ebenen Neigungen und Hntfernungen verwandt
werden, nicht die sphärischen aus Form. 7.
4. Erkundung der gegebenen und neu zu bestimmenden Dreiecks-
(und nötigenfalls Polygon-) punkte in der Örtlichkeit. Dabei werden die
gegebenen Punkte, wenn sie keine Signale mehr haben, zugleich mit guten,
möglichst zentrischen Signalen (vgl. Abb. 70, Signal IV. O.) versehen, die
vorher beschafft und auf die Frkundungsfahrt mitgenommen werden. Die
neuen Punkte werden vorläufig durch große Pfähle mit dicht daneben auf
zustellenden Flaggenstangen versichert. Bei der Frkundung ist in ein Meß
tischblatt das Netz einzuzeichnen und die beabsichtigte Bestimmung
eines jeden Punktes anzugeben, wie es in Abb. 75 bei den beiden Punkten
3 und 7 angedeutet ist. Die Pfeile bei 3 bedeuten, daß dieser Punkt von III,
IV, 1 und 2 aus bestimmt ist, und zwar von 1 und 2 aus durch gegenseitige
(Innen- und Außen-) Richtungen, weil die Sichten dahin voll ausgezogen sind.
Nach den Pfeilen bei 7 soll dieser Punkt durch gegenseitige Richtungen von
1 und 6 und durch eine einseitige nach IV festgelegt werden. Nach diesen
beiden Beispielen wird die ganze Frkundungszeichnung während der Fr
kundung durchgearbeitet.
5. Vermarkung und Signalisierung der Punkte. An Stelle der vorläufigen
Pfähle werden unterirdische Drän- oder Gasrohre senkrecht eingelassen und
darüber Steine mit Löchern oder Lochbolzen errichtet, worauf die endgültigen
Signale auf gestellt werden.
6. Messung der Richtungen, zuerst auf den gegebenen Punkten im An
schluß an je zwei gegebene Richtungen und dann auf den Neupunkten nach
Maßgabe der Frkundungszeichnung. Für die Punkte 1 bis 6 in unserem Bei