Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

A. Die Katasterneumessung. 
407 
Verfasser liat in der Z. f. V. 1900, S. 57ff. seine Erfahrungen über die 
Verwendbarkeit von Bussolenzügen veröffentlicht und dabei folgendes fest 
gestellt : 
1. Der mittlere Ablesefehler einer Doppel-Azimutpeilung mit einer Ed. 
Sprenger’schen Bernrohrbussole ist = 0,02° = 1,1/ a. T. 
2. Der mittlere Azimutfehler eines ausgeglichenen, nicht über durchschnitt 
lich 300 m langen Bussolenzuges ist 4,2'. 
3. Der mittlere Punktfehler ausgeglichener Bussolenpunkte ist rd. ±0,1 m. 
4. Berechnung und Ausgleichung der Bussolenzüge mit Seiten von nicht 
über 60 m Länge geschehen am schnellsten und zweckmäßigsten mit dem 
25 cm-Rechenschieber und den Gauß’schen Tafeln (vgl. oben). 
5. Nötigenfalls kann man sich trigonometrische Hilfspunkte als Knotenpunkte 
peilen, die bei Kenntnis der mittleren Mißweisung und bei wiederholter 
Beobachtung bis auf ± 1' in den Richtungen und auf rd. ± 0,5 m in den 
Koordinaten genau werden. 
Schon vor Beginn der Kleinpunktberechnung an der Hand des Linien 
netzbildes hat man sich über die Einteilung des aufgenommenen Gebietes in 
Handrisse und Kartenblätter klar zu werden. 
Die Handrisse sind sozusagen Reinschriften und Doppelausfertigungen des 
Urfeldbuches und mit allem auszustatten, was einerseits dieses, anderseits die 
Karten enthalten sollen. Man legt sie zweckmäßig in großen Maßstäben 1 :200 
bis höchstens 1:1000 an und fertigt von sehr engen Stellen Nebenzeichnungen 
an. Die in den lithographischen Beilagen der preußischen Anweisung VIII 
gegebenen Muster werden für alle Fälle als Vorbilder ausreichen. Es empfiehlt 
sich von den Handrissen photozinko- oder photoalgraphische 
Vervielfältigungen hersteilen zu lassen, wozu die Originale unmittelbar 
verwandt werden können. Zuvor werden die Urhandrisse den beteiligten 
Grundeigentümern in einem besonderen Verlesungstermine, zu dem der 
Gemeindevorstand und die Eeldgeschworenen hinzuzuziehen sind, behufs noch 
maliger Besichtigung ihrer Grenzen usw. vorgelegt und etwaige Widersprüche 
zu Protokoll genommen. 
Die Grenzen der Handrißblätter fallen zweckmäßig mit natürlichen Grenz 
linien zusammen. Das Aufträgen der Messungslinien geschieht roh nach Ko 
ordinaten, das der übrigen Messungselemente nach einem ungefähren Maßstabe. 
Über die Abgrenzung der Kartenblätter gegeneinander sind die 
Meinungen geteilt. Bayern und Württemberg grenzen ihre Kartenblätter 
durch Linien des Koordinatennetzes, also nicht durch natürliche, sondern 
durch gedachte Linien ab und nützen auf diese Weise das Papier vollständig 
aus. Die Katasterpläne sind bei solcher Abgrenzung die größte Erscheinungs 
form von Gradabteilungskarten, soweit die Kartenrandlinien mit den Minuten 
linien der Meßtischblätter übereinstimmen. 
Preußen hat von jeher von dieser Einteilungsart Abstand genommen 
und grenzt seine Karten ausschließlich durch Eigentumsgrenzen ab. Es ist 
daher an keinen festen Maßstab gebunden und hat für seine Elächenberech- 
nung stets ungetrennte Eigentumsstücke zum Gegenstand.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.