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B. Die Katastereinrichtung und die Verbindung mit dem Grundbuch. 413
In Württemberg bestehen 3 Klassen Fehlergrenzen:
cli = 0,25 • V¥ + 0,00075 F, d n = 0,5 • VF + 0,00075 F
und d m ~ 0,75 • VF -f
und dementsprechend folgende Grenzwerte
0,00075
F
für 1
a . . . 3 qm,
5 qm,
8 qm,
„ io
„ . . . 9 „
17 „
24 „
„ 50
„ ... 21 „
39 „
57 „
und ,, 100
„ ... 33 „
58 „
83 „ .
Die reichsländische
Kataster Verwaltung
endlich hat folgende
Fehlergrenzen:
für 1 : 500 . ,
. . a = 0,004-V/ + 0,01 / 2 ,
„ 1 : 1000 . ,
. . a= 0,006-Vf + 0,01 / 2 ,
„ 1 : 2000 . .
. . a = 0,008-Vf + 0,01 / 2 ,
„ 1 : 4000 . ,
. . a = 0,010-Vf + 0,01 /2,
und danach die zulässigen Abweichungen
für 1 a . . . 4 qm, 6 qm, 8 qm, 10 qm,
„ 10 „ . . . 13 „ 19 „ 25 „ 32 „
„ 50 „ . . . 28 „ 42 „ 57 „ 71 „
und „ 100 „ 40 „ 60 „ 80 „ 101 „ .
Die arithmetischen Mittel kommen bei diesen Fehlergrenzen allenthalben
nahezu auf die in Preußen zulässigen heraus.
Die Unterscheidung nach den Kartenmaßstäben dürfte die zweckmäßigste,
und darum die reichsländische Fehlerreihe die zutreffendste sein.
B. Die Katastereinrichtung und die Verbindung
mit dem Grundbuch.
1. Die Beschaffung der Katasterkarten und -bücher.
Mit der Flächenberechnung ist die Neuvermessung abgeschlossen. Das
technische Verfahren der Katastererneuerung ist damit erledigt.
Es folgt nun die eigentliche Katastererneuerung. Zu diesem Zwecke
werden zunächst die Parzellen, die auf einer Flur (= einem Kartenblatte)
liegen, im Nordwesten beginnend und über Ost und Süd nach Westen gehend,
endgültig numeriert, nachdem sie für die Flächen berechnungszwecke mit vor
läufigen Nummern versehen waren.
Eine Parzelle ist ein Besitzstück, das
1. demselben Eigentümer gehört,
2. in derselben Gewanne (Flurabschnitt) liegt und
3. von derselben Kulturart ist.
Als Kulturarten gelten: Ackerland (Ä), Gärten (G), Rebland (JR),
Wiesen (W), Weiden (V = Viehweiden), Holzungen (H), Wasserstücke (Wa),
Ödland (0), Unland (U), Hausgarten (Hg) und Hofraum (Hf).