Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

C. Die Katasterfortschreibung. 
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Erweist es sich aber, daß die Abweichung zwischen Wirklich 
keit und Kataster daher rührt, daß der örtliche Bestand nach der 
Katasteranlage oder -erneuerung verändert worden ist, so muß 
diese Veränderung wie bei einer Neumessung ordnungsmäßig fest 
gestellt, aufgenommen und als Fortschreibung (Fortführung) 
des Katasters behandelt werden. 
Diese Fortschreibung geschieht auf Kosten der beteiligten Grundeigen 
tümer und bedingt eine entsprechende Änderung des Grundbuches. 
Es ist klar, daß in beiden Fällen eine genaue Feststellung des im Kataster 
dargestellten Zustandes und eine sorgfältige Vergleichung mit dem in der 
Wirklichkeit vorhandenen erfolgen muß. Das ist auch der Fall, wenn die 
Wirklichkeit verändert werden soll, d. h. wenn eine Grenzverlegung oder eine 
Grundstücksteilung stattfinden soll. 
Zu diesem Zwecke sind ein Auszug aus der Urkatasterkarte und je einer 
aus dem Urhandriß, der Grenzverhandlung und dem Flurbuch oder auch nur 
ein Kartenauszug mit allen auf die Grenzen bezüglichen Messungszahlen not 
wendig, um den bisherigen Bestand genau mit der Wirklichkeit vergleichen 
und den neuen in den alten hineinpassen zu können. 
Wir müssen also ein technisches und ein buchmäßiges Fortschreibungs 
verfahren unterscheiden. 
1. Das technische Fortschreibungsverfahren. 
Erst die Fortschreibungen lassen die Güte der Katasterunterlagen richtig 
beurteilen. Je einfacher und dabei doch zuverlässiger die Fortschreibungs 
messungen ausführbar sind, um so besser sind die Katasterunterlagen, ganz 
einerlei, ob sie auf einer soeben erst abgeschlossenen Neumessung oder auf 
älteren Vermessungswerken, wie z. B. Verkoppelungen u. dergh, beruhen. 
Man muß bei den Fortschreibungsmessungen im allgemeinen denselben 
Arbeitsgang festhalten wie bei den Katasterneumessungen. 
1. Aufsuchung, Feststellung und nötigenfalls Vermarkung der alten Grenzen 
und des alten Biniennetzes, 
2. Absteckung und Vermarkung der neuen Grenzen, 
3. Grenzverhandlung über beide Grenzen, 
4. Aufmessung des neuen Bestandes von dem alten Diniennetze aus, nötigen 
falls unter dessen Ergänzung, 
5. Berechnung der alten und neuen Grenzpunkte nach rechtwinkligen Ko 
ordinaten, 
6. Kartierung des neuen Bestandes in dem Auszuge aus der alten Urkarte, 
nötigenfalls unter Anfertigung einer großmaßstäblichen Nebenzeichnung 
(Ergänzungskarte), 
7. Berechnung der Flächen des alten Grundstückes und seiner neuen Teile 
aus Urkoordinaten und graphisch nach der Ergänzungskarte, um deren 
Richtigkeit zu prüfen. Wenn es sich um die Verlegung einer Grenze zwischen 
zwei Grundstücken handelt, müssen die Flächen beider nachgerechnet 
werden,
	        
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