Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

1. Kurzer Abriß der Geschichte des Vermessungswesens. 
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Sternwarte verlorengegangen und 1920 durch einen neuen N. H.-Punkt bei 
Herzfelde östlich von Berlin ersetzt worden. 
Alle Höhenmessungen in Preußen und neuerdings in ganz Deutschland 
müssen auf N. N. bezogen werden. — 
Außerdem werden die 3699 aufzunehmenden Meßtischblätter 1 : 25000 in 
vorzüglicher Ausführung mit Meßtisch und der seit 1852 ausschließlich an 
gewandten Tachymeter-Kippregel und Distanzlatte fertig aufgenommen, und 
die großen Kartenwerke 1 : 100000, 1 : 200000 und 1 : 300000 fertiggestellt. 
Zur gleichen Zeit, wo das preußische topographische Vermessungswesen 
durch Baeyer, Schreiber, Kaupert u. a. die soeben geschilderte Entwickelung 
fand, erhielt das wirtschaftliche einen nicht minder bedeutungs 
vollen Aufschwung. 
Das Gesetz vom 21. Mai 1861, betr. die anderweite Regelung der Grund 
steuer, und das vom gleichen Tage, betr. die Einführung einer allgemeinen 
Gebäudesteuer, sowie das Gesetz vom 11. Februar 1870, betr. die anderweite 
Regelung der Grundsteuer usw. in den neuen Eandesteilen, und endlich das 
Gesetz vom 2. Juli 1875, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen 
und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, alle diese Gesetze sind 
von einschneidender Bedeutung für das wirtschaftliche Vermessungswesen ge 
wesen und haben die hohe Entwickelung veranlaßt, die es in technischer Be 
ziehung zum Muster für andere gleichartige Einrichtungen hat werden lassen. 
Diese Entwicklung fand ihren Abschluß durch die inzwischen in der ganzen 
F'achwelt berühmt gewordenen Kataster-Anweisungen VIII und IX vom 
25. Oktober 1881, deren Schöpfer Dr. Friedrich Gustav Gauß, der 
frühere Generalinspektor des Katasters (geb. 1829), sich in hohem Grade um 
das gesamte Vermessungswesen verdient gemacht hat, indem er von 1870 an 
die methodische Ausgleichung der unvermeidlichen Fehler in die Landmesser 
arbeiten einführte und durch seine Werke ,,Die trigonometrischen und poly- 
gonometrischen Rechnungen in der Feldmeßkunst“, ,,Die trigonometrische 
Punktbestimmung durch Einschneiden“ und „Die Teilung der Grundstücke“ 
die wissenschaftliche Vertiefung der praktischen Geometrie anbahnte. 
Durch das sog. „Fluchtliniengesetz“ von 1875 (vgl. oben) waren auch die 
kommunalen Stadtvermessungen veranlaßt worden, die wegen der großen 
Bodenwerte in den Städten eine besonders sorgfältige und genaue Aus 
führung verlangten. Um sie hat sich der 1902 verstorbene frühere Stadt 
vermessungsdirektor Knud Wasa von Höegh (geb. 1838) ein besonderes 
Verdienst dadurch erworben, daß er von 1876 an in der Berliner Stadt 
vermessung ein klassisches Vorbild für die technische Behandlung aller gleichen 
Arbeiten, namentlich für örtliche Dreiecks- und Polygonnetze, von hohem 
praktischen und wissenschaftlichen Werte schuf. — 
Auf Grund des Beschlusses des Zentraldirektoriums der Vermessungen 
im preußischen Staate vom 29. Dezember 1879 ist es allen Behörden und mit 
Vermessungen beschäftigten Technikern zur Pflicht gemacht worden, „jede 
im Aufträge oder unter der Leitung von Staatsbehörden ausgeführte Spezial 
vermessung (Neumessung), welche in geschlossener Lage einen Flächenraum 
von 100 ha oder mehr umfaßt“, an die Triangulation der Landesaufnahme
	        
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