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II. Teil. Das Kataster.
sich um ein Beispiel aus der vom Verfasser eingerichteten Neuvermessung
von Hannover, bei der überall dort, wo die einzelnen Blocks (z. B. der: Nr. 76,
75, 73, 58, 46, 44 in Abb. 89) von geraden Rinien begrenzt werden, die Auf
nahmelinien parallel zu den Umgrenzungslinien gelegt worden sind, so daß also
für die letzteren genau dieselben Richtungskoeffizienten (cp, ^ usw.) gelten
wie für die ersteren, und nur ein Ausgangspunkt (z. B. 76) in rechtwinkligen
Koordinaten bekannt zu sein braucht, um alle anderen mit Hilfe der Richtungs
koeffizienten für die zugehörigen Aufnahmelinien als Schnittpunkte nach dem
oben gegebenen Muster berechnen zu können. Sind die Eckpunkte des Blattes
von den Aufnahmelinien rechtwinklig aufgemessen — was sich ganz von selbst
versteht —, so werden sie außerdem zur Probe bei der Durchrechnung des
Einiennetzes koordinatorisch mit berechnet.
Ist bei der Anlage des Stückvermessungsliniennetzes schon auf dessen
große Wichtigkeit für die spätere Grenzwiederherstellung und Grenzberechnung
in Koordinaten geachtet worden, so lassen sich unter Umständen, wenn es not
tut, Grundstücksteilungen mit jeder wünschenswerten und erreichbaren
Schärfe rein rechnerisch und nur auf der Karte vornehmen, die örtlich noch
gar nicht ausführbar sind, wie es z. B. in großen Städten bei Straßen
durchbrüchen durch die ganz verbaute Altstadt und in ähnlichen
Fällen häufig notwendig wird, wo die neuen Bauplätze der Zinsenersparnis
wegen schon verkauft und grundbuchlich aufgelassen werden, bevor die alten
Häuser abgerissen worden sind, und wo die Absteckung der neuen Grenzen
erst nach erfolgtem Abbruch vorgenommen werden kann.
Verfasser hat schon vor 25 Jähren eine ganze Reihe solcher rein rechnerischen und
kartierten Fortschreibungen großen Umfangs erledigt, wobei Grundstückswerte
von Millionen Goldmark in Frage kamen, und bei der nachfolgenden Absteckung
der neuen Grenzen nie größere Abweichungen zwischen Örtlichkeit und Berech
nung gefunden, als auf 100 m Ränge höchstens 5 bis 6 cm. Natürlich waren
hierbei alle technischen und wissenschaftlichen Hilfsmittel angewandt worden,
die zur Erreichung solcher scharfen Ergebnisse notwendig sind. Auch ist dazu
ein besonders geschultes und in geodätischen Feinarbeiten aller Art wohl ge
übtes Technikerpersonal notwendig. Wenn vereinzelte Katasterverwaltungen
neuerdings eine solche Handhabung der Grundstücksteilung und -Veränderung
beanstanden und aus nichtigen, unsachlichen Gründen hintenan halten wollen,
so geht ihnen m. E. die Einsicht für die wirtschaftliche und technische Bedeutung
einer derartigen Bearbeitung ab und sie ersetzen das mangelnde Verständnis
durch eine unangebrachte bureaukratische Handhabung nach Schema F.
Sofern die alten Grenzen zweifellos kartiert und die neu berechneten
Grenzen nach Koordinaten aufgetragen sind, so ist überall dort, wo Teile
mehrerer alten Grundstücke sich zu einem einzigen neuen Grundstücke ver
einigen sollen, lediglich die Flächenberechnung nach Koordinaten für die neuen
Grundstücke und ihre Abstimmung auf die ebenfalls koordinatorisch berechnete
Masse notwendig, während dagegen die alten Teile (Splissen oder ,,Zu“-Parzellen)
mit dem Kompensations-Polarplanimeter doppelt berechnet und auf den
koordinatorisch ermittelten und auf die Masse berichtigten Wert der neuen
Parzelle (als ,,Aus‘'-Parzellen) abgestimmt werden. Die Flächen der alten Stamm