Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

C. Die Katasterfortschreibung'. 
433 
Nun ist es mit Rücksicht auf die späteren Katasterangaben angebracht, 
erst als kleine Massenberechnung den Inhalt J, also die Summe der neuen 
141 149 
Parzellen ——-— bis ——-— aus Koordinaten, dann diese Parzellen einzeln 
12 etc. 12 etc. 
aus Koordinaten zu berechnen und auf die kleine Masse J abzustimmen. Die 
einzelnen Bestandteile der neuen Grundstücke planimetriert man und sagt im 
Flächenberechnungsheft etwa folgendermaßen: 
141 -f- io 
———, Eigentümer N. . ., aus 11 3480 qm = 3490 qm, 
12 etc. 4- 10 
,, 12 3500 „ = 3510 „ 
6980 qm = 7000 qm, 
Soll 7000 „ 
usw. 
153 
153 
Die Wegeparzelle wird so nachgewiesen: 
125 etc. 
aus 125 
11 
12 
13 
125 etc. 
Rest — 4070 qm, 
. . . 250 „ 
. . . 550 „ 
. . . 130 ,, 
= 5000 qm. 
Soll 5000 „ 
Wenn die neun neuen Grundstücke in dieser Weise auseinander gerechnet 
und auf die kleine Masse abgestimmt sind, kommen die Restgrundstücke und 
die neuen Wegeparzellen dran, die zusammen mit der unverändert bleibenden 
kleinen Masse auf die Gesamtmasse abgestimmt werden, wobei die Auseinander 
rechnung wieder mit dem Planimeter oder bei den schmalen Straßentrenn 
stücken besser nach Urkoordinaten erfolgt. Der Ansatz ist dabei für jede neue 
Parzelle ebenso wie oben. 
Nachdem so der neue Bestand klar nachgewiesen worden ist, stellt man 
einfach aus den dazu nötig gewesenen Flächenberechnungen die endgültigen 
Werte zum Nachweis des alten Bestandes zusammen, etwa so: 
Besitzer A. (nach dem alten Kataster) 
Grundbuch-Nr , Parzelle 11 6450 qm 
141 
Davon zu Parzelle ———, Eigentümer N.... 3490 qm, 
JL¿u GlC. 
153 
125 etc. ’ 
Rest 
150 
11 
Weg 250 ,, 
2760 „ 
= 6500 qm 
Infolge materiellen Irrtums 
macht 
+ 50 ,, 
6500 qm. 
28 
Abendroth, Vermessungsingenieur. 2. Aufl.
	        
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