C. Die Katasterfortschreibung.
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haben andere Staaten, namentlich die ehemaligen Reichslande, die überhaupt
ein musterhaftes Kataster und Fortschreibungsverfahren besitzen, die Verviel
fältigung der Risse und Karten ausgezeichnet eingerichtet und dadurch wesent
liche Vereinfachungen im Fortschreibungsbetrieb erreicht.
Nach den Erfahrungen des Verfassers wird es am zweckmäßigsten sein,
1. von den Urstückvermessungshandrissen Alumin- oder Zink
platten herzustellen und davon nach Bedarf ganze oder teilweise
Abdrücke anzufertigen, die bei den Fortschreibungsvermessungen als
Zahlen- und Absteckungsunterlagen zur Prüfung und Wiederherstellung
der Grenzen und des Einiennetzes dienen.
Diese Abdrücke werden in einfachem oder mehrfachem Aktenformat,
je nach der Ausdehnung der Fortschreibungsvermessung, hergestellt und
dürfen auf der Rückseite nicht beschrieben werden.
Der Druck ist einfarbig. Flächenfärbung wird nicht angewandt. Aus
zweckmäßigen Abkürzungen bei der Beschreibung muß der Charakter
der betreffenden Baulichkeiten, Wege, Gewässer usw. unzweifelhaft er
kennbar sein.
Endgültige Änderungen infolge Fortschreibung Werden auf den Druck
platten durch Wegnahme des alten und lithographische Nachtragung des
neuen Bestandes mit allen zu seiner Absteckung und Berechnung er
forderlichen Zahlenunterlagen berücksichtigt, so daß die Abdrücke von
den Handrißplatten stets den neuesten rechtsgültigen Zustand in Wirk
lichkeit, Kataster und Grundbuch wiedergeben, während die Urrisse usw.
selbst unverändert bleiben.
2. Die Handrißabdrücke werden als Fortschreibungsfeldbücher
(Feldrisse) benutzt, worin zunächst im Felde mit hartem Blei und
dann zu Hause mit Tusche die neuen Maße und Binien eingetragen werden.
Die neuen Pinien werden dabei sogleich annähernd maßstäblich ein-
gezeichnet und die Bleizahlen an der richtigen Stelle so eingeschrieben,
daß sie nachher durch Tuschezahlen ersetzt werden können, ohne daß
sie überschrieben oder sonst undeutlich gemacht werden. Das Nach
trägen der Zahlen geschieht in Schwarz, das der neuen Grenzen und
Meßlinien in Rot.
3. Auf demselben Bogen, der den Handrißabdruck und seine Ergänzung
zum Fortschreibungsfeldbuch enthält, wird die Flächenberechnung
ausgeführt, so daß ,,Feldriß“ (links) und Flächenberechnung
(rechts) zusammen ein untrennbares Ganze, den ,,Meßbrief“, ergeben,
der alles enthält, was für die technische und buchmäßige Fortschreibung
nötig ist.
4. Auch von den Katasterurkarten werden Alumin- oder Zink
platten angefertigt. Sie werden ebenso behandelt wie die Handriß
platten. Nach den ergänzten Platten werden nach Bedarf Trockenabzüge
hergestellt, die einerseits zur graphischen Proberechnung der Flächen
dienen und anderseits an Stelle der „Handzeichnungen“ den Auszügen
für das Grundbuchamt beigefügt werden. Die neuen Grenzen werden
darin rot angelegt.