Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

C. Die Katasterfortschreibung. 
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haben andere Staaten, namentlich die ehemaligen Reichslande, die überhaupt 
ein musterhaftes Kataster und Fortschreibungsverfahren besitzen, die Verviel 
fältigung der Risse und Karten ausgezeichnet eingerichtet und dadurch wesent 
liche Vereinfachungen im Fortschreibungsbetrieb erreicht. 
Nach den Erfahrungen des Verfassers wird es am zweckmäßigsten sein, 
1. von den Urstückvermessungshandrissen Alumin- oder Zink 
platten herzustellen und davon nach Bedarf ganze oder teilweise 
Abdrücke anzufertigen, die bei den Fortschreibungsvermessungen als 
Zahlen- und Absteckungsunterlagen zur Prüfung und Wiederherstellung 
der Grenzen und des Einiennetzes dienen. 
Diese Abdrücke werden in einfachem oder mehrfachem Aktenformat, 
je nach der Ausdehnung der Fortschreibungsvermessung, hergestellt und 
dürfen auf der Rückseite nicht beschrieben werden. 
Der Druck ist einfarbig. Flächenfärbung wird nicht angewandt. Aus 
zweckmäßigen Abkürzungen bei der Beschreibung muß der Charakter 
der betreffenden Baulichkeiten, Wege, Gewässer usw. unzweifelhaft er 
kennbar sein. 
Endgültige Änderungen infolge Fortschreibung Werden auf den Druck 
platten durch Wegnahme des alten und lithographische Nachtragung des 
neuen Bestandes mit allen zu seiner Absteckung und Berechnung er 
forderlichen Zahlenunterlagen berücksichtigt, so daß die Abdrücke von 
den Handrißplatten stets den neuesten rechtsgültigen Zustand in Wirk 
lichkeit, Kataster und Grundbuch wiedergeben, während die Urrisse usw. 
selbst unverändert bleiben. 
2. Die Handrißabdrücke werden als Fortschreibungsfeldbücher 
(Feldrisse) benutzt, worin zunächst im Felde mit hartem Blei und 
dann zu Hause mit Tusche die neuen Maße und Binien eingetragen werden. 
Die neuen Pinien werden dabei sogleich annähernd maßstäblich ein- 
gezeichnet und die Bleizahlen an der richtigen Stelle so eingeschrieben, 
daß sie nachher durch Tuschezahlen ersetzt werden können, ohne daß 
sie überschrieben oder sonst undeutlich gemacht werden. Das Nach 
trägen der Zahlen geschieht in Schwarz, das der neuen Grenzen und 
Meßlinien in Rot. 
3. Auf demselben Bogen, der den Handrißabdruck und seine Ergänzung 
zum Fortschreibungsfeldbuch enthält, wird die Flächenberechnung 
ausgeführt, so daß ,,Feldriß“ (links) und Flächenberechnung 
(rechts) zusammen ein untrennbares Ganze, den ,,Meßbrief“, ergeben, 
der alles enthält, was für die technische und buchmäßige Fortschreibung 
nötig ist. 
4. Auch von den Katasterurkarten werden Alumin- oder Zink 
platten angefertigt. Sie werden ebenso behandelt wie die Handriß 
platten. Nach den ergänzten Platten werden nach Bedarf Trockenabzüge 
hergestellt, die einerseits zur graphischen Proberechnung der Flächen 
dienen und anderseits an Stelle der „Handzeichnungen“ den Auszügen 
für das Grundbuchamt beigefügt werden. Die neuen Grenzen werden 
darin rot angelegt.
	        
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