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II. Teil. Das Kataster.
Alle Abzüge werden durch Trockendruck gewonnen, um die graphischen
Ermittelungen mit gleicher Zuverlässigkeit wie auf der Urkarte vornehmen
zu können. Wo die Meßbriefe eingeheftet werden, bleibt für das Heften
ein Falz von allem Zahlenwerk frei.
So geben Handrisse und Karten stets den neuesten Zustand
der Vermessungsurkunden wieder und können sofort nach Bedarf
in Gebrauch genommen werden, während die Urrisse und -karten
in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben und nicht
durch häufiges Durchnadeln entwertet werden.
Die Einrichtungen des technischen Fortführungsdienstes in El saß-
Eothringen entsprechen ungefähr den vorstehenden Anführungen.
2. Das buchmäßige Fortschreibungsverfahren.
Auf Grund der technischen Fortschreibungsunterlagen erfolgt die buch
mäßige Fortführung des Katasters.
Dabei kommen in Betracht:
a) die Vermessungsliste,
b) die Bestandsveränderungsliste,
c) die Eigentumsveränderungsliste,
d) die vorläufigen Fortschreibungsverhandlungen und
e) die endgültige Fortschreibung.
Jeder Antrag auf Grenzfeststellung oder Teilungsmessung wird von dem
zuständigen Katasteramt in die Vermessungsliste eingetragen, die also
zeitlich geordnet ist. Sie muß den Antragsteller und den Namen dessen, der
die Kosten trägt, das betroffene Grundstück mit seiner flurbuchmäßigen Be
zeichnung, die Art der beantragten Messung und bei Teilungen die Namen
der Eigentümer der abzutrennenden Teilflächen enthalten. Unter Umständen
sind kleine Handzeichnungen als Erläuterungen für die vorzunehmenden
Arbeiten beizufügen.
In verschiedenen Katasterverwaltungen besteht die Vorschrift, daß die
Anträge innerhalb 14 Tagen erledigt werden müssen, oder daß eine vorläufige
Mitteilung über die spätere Ausführung erfolgen muß.
Die Nummer des Vermessungsantrages nach dieser Fiste muß auf dem
Meßbrief und der Kostenrechnung angegeben werden, da die Vermessungs
liste in der Regel alljährlich oder in kürzeren bestimmten Zeiträumen an die
Aufsichtsbehörde zur Prüfung aller damit verbundenen Geschäfte und Ver
richtungen eingereicht werden muß.
Die Bestandsveränderungsliste enthält alle durch Fortschreibungs
vermessungen bewirkten Veränderungen in der Reihenfolge der Nummern
der Vermessungsliste oder auch in der Reihenfolge ihrer Erledigungen, wenn
diese nicht der Reihe nach geschehen konnten, oder nach der Reihenfolge
der Anmeldungen, wenn Messungen überhaupt nicht nötig waren. Auch
Änderungen in den Namen der Eigentümer, der Grund- und Gebäude-Ein
schätzungen, der Bodenkultur (von dauerndem Werte), der Wchnungsangabe
der Besitzer, bauliche Veränderungen, insbesondere Neu-, Erweiterungsbauten