Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
Alle Abzüge werden durch Trockendruck gewonnen, um die graphischen 
Ermittelungen mit gleicher Zuverlässigkeit wie auf der Urkarte vornehmen 
zu können. Wo die Meßbriefe eingeheftet werden, bleibt für das Heften 
ein Falz von allem Zahlenwerk frei. 
So geben Handrisse und Karten stets den neuesten Zustand 
der Vermessungsurkunden wieder und können sofort nach Bedarf 
in Gebrauch genommen werden, während die Urrisse und -karten 
in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben und nicht 
durch häufiges Durchnadeln entwertet werden. 
Die Einrichtungen des technischen Fortführungsdienstes in El saß- 
Eothringen entsprechen ungefähr den vorstehenden Anführungen. 
2. Das buchmäßige Fortschreibungsverfahren. 
Auf Grund der technischen Fortschreibungsunterlagen erfolgt die buch 
mäßige Fortführung des Katasters. 
Dabei kommen in Betracht: 
a) die Vermessungsliste, 
b) die Bestandsveränderungsliste, 
c) die Eigentumsveränderungsliste, 
d) die vorläufigen Fortschreibungsverhandlungen und 
e) die endgültige Fortschreibung. 
Jeder Antrag auf Grenzfeststellung oder Teilungsmessung wird von dem 
zuständigen Katasteramt in die Vermessungsliste eingetragen, die also 
zeitlich geordnet ist. Sie muß den Antragsteller und den Namen dessen, der 
die Kosten trägt, das betroffene Grundstück mit seiner flurbuchmäßigen Be 
zeichnung, die Art der beantragten Messung und bei Teilungen die Namen 
der Eigentümer der abzutrennenden Teilflächen enthalten. Unter Umständen 
sind kleine Handzeichnungen als Erläuterungen für die vorzunehmenden 
Arbeiten beizufügen. 
In verschiedenen Katasterverwaltungen besteht die Vorschrift, daß die 
Anträge innerhalb 14 Tagen erledigt werden müssen, oder daß eine vorläufige 
Mitteilung über die spätere Ausführung erfolgen muß. 
Die Nummer des Vermessungsantrages nach dieser Fiste muß auf dem 
Meßbrief und der Kostenrechnung angegeben werden, da die Vermessungs 
liste in der Regel alljährlich oder in kürzeren bestimmten Zeiträumen an die 
Aufsichtsbehörde zur Prüfung aller damit verbundenen Geschäfte und Ver 
richtungen eingereicht werden muß. 
Die Bestandsveränderungsliste enthält alle durch Fortschreibungs 
vermessungen bewirkten Veränderungen in der Reihenfolge der Nummern 
der Vermessungsliste oder auch in der Reihenfolge ihrer Erledigungen, wenn 
diese nicht der Reihe nach geschehen konnten, oder nach der Reihenfolge 
der Anmeldungen, wenn Messungen überhaupt nicht nötig waren. Auch 
Änderungen in den Namen der Eigentümer, der Grund- und Gebäude-Ein 
schätzungen, der Bodenkultur (von dauerndem Werte), der Wchnungsangabe 
der Besitzer, bauliche Veränderungen, insbesondere Neu-, Erweiterungsbauten
	        
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