Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
Die Fortschreibungsakten oder -Verhandlungen werden, sobald sie einen 
unhandlichen Umfang anzunehmen drohen, nach Berichtigung des Katasters 
an die Regierungen abgeliefert und in deren Archiven aufbewahrt. In Preußen 
verbleiben die Fortschreibungsfeldbücher auf dem zuständigen Katasteramt. 
Von der Regierung werden die Akten nochmals geprüft und nach Erledigung 
etwaiger Anstände endgültig weggelegt. Sie sind wichtige Urkunden bei 
späteren Eigentumsstreitigkeiten u. dergl. und werden deshalb ebenso sorg 
fältig aufgehoben wie die Neuvermessungswerke. 
Je besser und sorgfältiger die Katasterfortschreibung ist, um 
so länger erhält sich der Wert der Katasterneumessung. Die 
beste Katasterneuanlage kann nach wenigen Jahren durch eine 
mangelhafte Fortschreibung unbrauchbar werden, während hin 
gegen eine mangelhafte Neumessung durch eine besonders ge 
schickte und gute Fortschreibung nach und nach zu einer brauch 
baren Anlage umgewandelt werden kann. — 
Fassen wir noch einmal kurz das zusammen, was für das Kataster von. 
besonderer Wichtigkeit ist, und sehen wir dabei von der Bedeutung des 
Katasters für die direkten Steuern völlig ab, so machen folgende Punkte ein 
gutes Kataster aus: 
1. Die Katasterkarten und -bücher müssen auf einer sorgfältigen 
Neumessung beruhen, deren wichtigsten Bestandteile ein 
zuverlässiges Dreiecksnetz nach rechtwinklig-ebenen (Gauß 
schen) Koordinaten mit einer Ordinatenausdehnung von 
nicht viel über ± 100 km, eine auf die Örtlichkeit weit 
gehende Rücksicht nehmende Polygonisierung, eine ein 
gehende Grenzfeststellung und gesetzlich geregelte -Ver 
markung und eine besonders gewissenhafte Stückvermessung, 
Kartierung und Flächenberechnung (möglichst nach Ur- 
koordinaten) sind. 
2. Örtlichkeit, Katasterwerke und Grundbuch müssen in un 
unterbrochener vollständiger äußerer und innerer Überein 
stimmung sein und bleiben. 
3. Die Fortschreibung muß mit solcher Sorgfalt durchgeführt 
werden, daß sie immer ihr Augenmerk darauf gerichtet hält, 
die ursprünglichen Katasterunterlagen zu verbessern. Grund 
stücksteilungen und Grenzveränderungen sollten auch bei den 
billigsten Bodenpreisen niemals anders als nach Urkoordi- 
naten berechnet und abgesteckt werden. 
Nur auf diese Weise ist es möglich, gute Katasterwerke 
nicht nur zu erhalten, sondern auch den steigenden An 
sprüchen der Zeit anzupassen. 
4. Bei jeder Katasterneuanlage sollten topographisch ergänzte 
Übersichtspläne 1 : 5000 über das ganze Band angefertigt 
werden, die mit Gradlinien abschließen und Teile der allge 
meinen Gradabteilungskarten des betreffenden Bandes und 
damit unentbehrliche L T nterlagen für die topographischen
	        
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