Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

D. Die topographische Wirtschaftskarte 1 : 5000. 
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Spezial- und Übersichtskarten sind. Sie müssen ebenso wie 
die Katasterreinkarten ständig auf dem laufenden gehalten 
werden und dürfen unter keinen Umständen veralten. Erst 
dadurch wird das Kataster zum wesentlichsten Teil der all» 
gemeinen Landesvermessung. 
Wir kommen damit zu der topographischen Wirtschaftskarte großen 
Maßstabes (1:5000). 
D. Die topographische Wirtschaftskarte 1:5000'). 
1. Der Begriff „topographische Wirtschaftskarte“. 
Die Beschlüsse des Deutschen Geographentages in Gotha zu Pfingsten 
1920 enthalten unter Punkt 9 den Satz: 
„Die Versammlung hält die Vollendung und Laufenderhaltung der deut 
schen Karten 1:100000 und 1:25000 sowie die Inangriffnahme neuer Karten 
werke 1:50000 und einer Höhenflurkarte großen Maßstabes aus 
wissenschaftlichen und besonders auch wirtschaftlichen Grün 
den für notwendig.“ 
Die darin. ausgesprochene Forderung einer Höhenflurkarte großen Maß 
stabes ist vom Geheimen Regierungsrat Professor Dr. A. Penck in seinem 
Aufsatze „Landesaufnahme und Reichsvermessungsamt“ in Nr. 5/7 
der „Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin“, Jahrgang 1920, 
auf Seite 178 noch besonders betont und begründet worden. 
In beiden Fällen ist sowohl der topographische wie der wirtschaftliche 
Wert einer solchen großmaßstäblichen Höhenflurkarte hervorgehoben worden. 
Das bedeutet nichts anderes, als daß sie beides sein soll: eine topographische 
Karte und ein geometrischer Plan, wie er auf allen, zu wirtschaftlichen 
Zwecken tätigen, Vermessungsgebieten das eigentliche kartographische Ergeb 
nis der Landmesserarbeiten darstellt. Und der Begriff „Flurkarte“ enthält 
außerdem noch die Forderung, daß die neue Karte die Eigenschaften einer 
Katasterkarte haben soll, das heißt, daß sie hinsichtlich des Grundeigentums 
bestandes maßstäblich zuverlässig sein und hinsichtlich der Grenzdarstellung 
öffentliche Glaubwürdigkeit besitzen soll. 
Es tritt demzufolge die Notwendigkeit auf, die neue Höhenflurkarte von 
drei Gesichtspunkten aus zu betrachten: 
1. von dem des Geographen. Der Begriff Topograph möge zunächst aus 
geschaltet werden, da der Topograph in dieser Hinsicht ohne Bedenken 
als eine technische Hilfskraft des Geographen angesehen werden kann. 
Ähnlich steht es mit dem Geologen; 
2. von dem des Bauingenieurs, als desjenigen, der die peue Karte wirt 
schaftlich am meisten benutzen wird, und 
B Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes war eine Zusammenfassung alles 
Wesentlichen nötig. Dadurch wurden vereinzelt Wiederholungen früherer Aus 
führungen (wie z. B. über die beste Projektion) unvermeidlich. Sie erschienen 
aber zur festen Einprägung der betreffenden Wissenszweige für den besonderen 
Zweck wertvoll und deshalb unerläßlich. Der Verfasser.
	        
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