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II. Teil. Das Kataster.
3. von dem des vereideten Landmessers, der ihr nach der bestehenden
Gesetzgebung und den darauf sich stützenden Kataster- und sonstigen
Vermessungsanweisungen die öffentliche Glaubwürdigkeit geben soll.
Der Standpunkt des Geographen wird hier zunächst durch den oben
wiedergegebenen Beschluß des Deutschen Geographentages und die angedeuteten
Ausführungen des Geheimrats Dr. A. Penck ausreichend gekennzeichnet sein.
Was der Bauingenieur von der neuen Karte verlangen soll, hat schon im
Jahre 1900 der Professor der Geodäsie an der Technischen Hochschule in Braun
schweig Dr. Koppe in seiner Schrift ,,Die neue Bandestopographie,
die Eisenbahnvorarbeiten und der Doktor-Ingenieur“ (Verlag von
Friedrich Vieweg u. Sohn, Braunschweig, 1900) eingehender dargelegt.
Und den Standpunkt des vereideten Bandmessers hat Verfasser selbst
seit mehr als 22 Jahren an den verschiedensten Stellen und zu den verschieden
sten Gelegenheiten festzustellen versucht. Wie in der Einleitung ausgeführt
worden ist, erstreckt sich die Tätigkeit des Bandmessers, der (in Preußen
wenigstens) keine eigentliche Vermessungsbehörde besitzt, wie sie z. B. Bayern
in seinem Bandesvermessungsamt hat, auf die verschiedensten Gebiete der
Staats-, Gemeinde- und Privatwirtschaft, namentlich auf das Steuerwesen (Ka
taster), die Bandwirtschaft (Bandeskultur), den Eisenbahn-, Straßen- und Wege
bau, den Städtebau und schließlich auch auf das Bergwesen (Markscheiderei),
In allen diesen verschiedenen Arbeitszweigen braucht der Bandmesser
neben ausführlichen Plänen in den Maßstäben von 1:100 bis 1:2500 allgemeine
oder Übersichtspläne 1:1000 bis 1:10000. Der Maßstab und die Ausstattung
richten sich dabei ganz nach dem Zweck des Planes einerseits und dem Werte
des darzustellenden Geländeteiles anderseits. In großen Städten z. B. gelten
schon Pläne 1:1000 als Übersichtspläne, weil dort der durchschnittliche Maß
stab der ausführlichen Pläne 1:250 ist.
Überall aber ist der gemeinsame Zweck der Übersichtspläne, deren
Maßstab also im Durchschnitt 1:5000 ist, das Wirtschaftliche, die Ver
wendbarkeit des Planes für irgendein bestimmtes Wirtschaftsgebiet.
Will man demgemäß eine Karte schaffen, die allen Anforderungen des
Geographen, Ingenieurs und Bandmessers gleich gerecht zu werden vermag,
so kann es nur eine topographische Wirtschaftskarte mit dem Durch
schnittsmaßstab 1:5000 sein. Wir werden später noch eingehender darauf
zurückkommen.
Welchen militärischen Wert eine solche Karte hat, möge in Anbetracht
der besonderen Zeitverhältnisse hier ganz unerörtert bleiben. Es genügt hervor
zuheben, daß gerade vom Militär aus im Kriege 1914/18 das Verlangen danach
besonders stark zum Ausdruck gebracht worden ist x ).
2. Die bisherige Entwicklung einer solchen Karte in Deutschland.
Der Gedanke einer großmaßstäblichen Höhenflurkarte ist für Deutsch
land nicht neu.
!) Vgl. den Bericht über die Verhandlungen der „Obersten militär. Vermessungs-
Stelle“ vom 25. Februar bis 1. März 1918.