D. Die topographische Wirtschaftskarte 1: 5000.
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Zeit- und Arbeitsaufwand muß aber sowohl die Zeichnung wie die Beschriftung
so einfach wie möglich und doch einwandfrei klar und übersichtlich sein.
Wenn die Karte allen Wirtschaftsbedürfnissen entsprechen soll, muß sie
auf die bisher dort üblich gewesene und bewährte Darstellungsweise nach
Möglichkeit Rücksicht nehmen.
Es bedarf also auch eines besonderen Musterblattes oder Zeichen
schlüssels, der sowohl dem für die Meßtischblätter 1:25000 gültigen Muster
blatt als auch den „Bestimmungen über die Anwendung gleichmäßiger Signa
turen für topographische und geometrische/ Karten, Pläne und Risse“ des
Zentraldirektoriums der Vermessungen im preußischen Staate vom 20. Dezember
1879 (mit Nachträgen) entsprechen muß.
c) In erd- und heimatkundlicher Hinsicht muß die Karte in
Wort und Bild eine bis in alle Einzelheiten getreue Wiedergabe des
„Antlitzes der Erde“ sein. Das soll heißen, daß sie nicht nur nach Möglich
keit längen- und winkelmaßgerecht, sondern auch nach jeder Richtung
hin charakteristisch wirken muß. In ihr müssen enthalten sein:
1. die Geländeformen mit allen maßstäblich irgendwie darstellbaren Einzel-
und Eigenheiten,
2. alle natürlichen und künstlichen Abweichungen und Störungen in den
Geländeformen, wie Felsen, Schreien, Geröll, Abstürze, Steilränder,
Schluchten, Einschnitte, Dämme usw.,
3. das gesamte Gefließ in den feinsten Äderchen mit seinen Quellen unter
sorgfältigster Unterscheidung der verschiedenen Arten,
4. die künstlichen Wasserläufe, Teiche, Brunnen, Häfen und dergl. mit
ihren baulichen Anlagen,
5. die Bodenbewachsung, Bodenbestellung und -gewinnung sowie die Boden
beschaffenheit,
6. alle ausgezeichneten Naturgegenstände und die sogenannten Natur
denkmäler,
7. sämtliche Verkehrsanlagen |
8. alle Baulichkeiten /
9. die Namen der Berge, Täler, Schluchten, aller sonstigen Darstellungen
von 1 bis 8, der Eandesteile, Randschaften, Gemarkungen, Fluren, Ge
wannen, der Städte, Orte, Weiler, Einsiedeleien, Verödungen und Wüstun
gen, der Wälder, Weiden, Wiesen, Büsche, aller weit- oder kulturgeschicht
lich wichtigen Stätten, der Aussxhtspunkte, Burgen, Schlösser, Wirts
häuser und Ausspannungen von Bedeutung, Sicherheits- und Sanitäts
anlagen usw. usw., kurz alles dessen, was für irgendwelchen Gebraucher
der Karte von irgendwelchem Werte sein kann,
10. die Festpunkte für Rage und Höhe, von wo aus die Kartierung erfolgt
ist, und die Bezifferung des Gradnetzes, des rechtwinkligen Koordinaten
netzes, des Kartenblattes und nötigenfalls seiner Teile.
zu jedem beliebigen Zwecke,
Die Karte muß sowohl für den geographischen und geschichtlichen Forscher
wie für den Rehrer und Wanderer von gleichem Werte sein und darf in keinem
Punkte versagen. Sie soll mehr als irgend sonst eine andere eine un