Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
Da von dem Urblatte ja schon eine Druckplatte auf Zink oder Aluminium 
vorhanden sein muß, wird nun diese zur Herstellung der endgültigen Druck 
platte 1:5000 benutzt. 
Die Übertragung der Einzelheiten aus dem Meßtischblatt geschieht quadrat 
weise unter sorgfältigster Eesthaltung der schon auf der Druckplatte vorhandenen 
Dreiecks- und Polygonfestpunkte. Nötigenfalls werden noch kleinere Flächen 
teile, als die Quadratnetzmaschen sind, eingepaßt. 
Die Eisenbahnen, Straßen, Wege, Gewässer usw. müssen maßstäblich ohne 
Übertreibung dargestellt werden. Ebenso alle Gegenstände, die noch im Maß 
stabe 1:5000 deutlich erkennbar maßstäblich kartierbar sind, wie z. B. Mühlen, 
Kalköfen, Brücken und dergl. 
Außerdem kann, soweit Platz vorhanden ist uhd die Örtlichkeit es be 
dingt, neben der dafür nach den Vorschriften des Zentraldirektoriums üblichen 
Darstellungsweise nötigenfalls die topographische Signatur angewandt werden, 
um die innere Übereinstimmung der neuen Karte mit den Generalstabskarten 
auch in der Zeichnung zu ermöglichen. 
Das wird z. B. bei Feldwegen u. dergl. der Fall sein, die häufig in der Örtlich 
keit mit der Zeit eine andere Eage erhalten haben, als sie in der Katasterkarte 
angegeben ist, die ja in solchen Fällen die grundbuchlichen Eigentumsgrenzen 
und nicht die örtlichen Wirtschaftsgrenzen darzustellen die Aufgabe hat. 
Wieweit für die kartolithographische Bearbeitung der neuen Karten ander 
weitige Aufnahmen, und zwar insbesondere Euftbildaufnahmen, von Be 
deutung sind, werden wir weiter unten sehen. 
Nach Fertigstellung der Druckplatte wird zunächst an der Hand des Ur- 
aufnahmeblattes und eines Andrucks von der neuen Platte die erste Kor 
rektur durch diejenige Dienststelle gelesen, der die Herstellung der Druck 
platte übertragen ist. 
Nach Behebung etwaiger Anstände auf der Druckplatte wird die zweite 
Korrektur nach einem Andrucke von dem Aufnehmer und der Dienststelle 
gelesen, der er angehört. Dabei müssen alle Messungs- und Aufnahmeunterlagen 
zugrunde gelegt werden, die bei der Herstellung des Uraufnahmeblattes benutzt 
worden sind. 
Von den nunmehr hergestellten Andrucken wird einer zur örtlichen Be 
gehung des Geländes und zur Prüfung der Aufnahme sowie für etwaige örtliche 
urschriftliche Nachträge, Veränderungen und Berichtigungen, ein anderer zur 
Reinzeichnung dafür benutzt. 
Erst danach erfolgt die Schlußkorrektur und die endgültige Druck 
legung des Blattes. 
Die Grundeigentumsbezeichnungen des Privatbesitzes werden zweckmäßig 
in die Druckblätter nicht eingetragen. 
7. Die Verwendung von Luftbildaufnahmen. 
Von besonderem Werte für die topo- und kartographische Ergänzung der 
neuen Karte 1:5000 und für die weitestgehende Berücksichtigung der Örtlich
	        
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