Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

462 
II. Teil. Das Kataster. 
graphischen Karte ausreicht. Für die erstere ist außerdem noch nötig, daß die 
örtlich vorhandenen und auf dem Fuftbildplan in Übereinstimmung mit der 
Örtlichkeit wiedergegebenen Grenzen mit den rechtlichen und buchmäßigen 
übereinstimmen. 
Aber auch die unzweifelhafte Wiedergabe der letzteren kann durch den 
Fuftbildplan von vornherein angestrebt werden und erfolgen. 
Man denke sich, daß eine offene Feldmark so schnell und zuverlässig als 
möglich durch eine maßstabgerechte Karte 1:5000 dargestellt werden ¿oll. 
Die Grundeigentümer werden dann rechtzeitig aufgefordert, alle ihre Grenz 
marken nach vorher allgemein bekanntgemachten Grundsätzen so zu kenn 
zeichnen, daß sie aus einer Höhe von etwa 2000 oder 2500 m noch deutlich 
erkennbar sind; vielleicht durch einen gut zentrierten weißen Kreis von 1 m 
Halbmesser oder ein gleich großes, rechtwinkliges weißes Kreuz. 
Bei entsprechender Brenn- und Bildweite und geeignetem Wetter ist die so 
vorbereitete Feldmark in einem einzigen Fluge in rund 1:5000 derart aufzu 
nehmen, daß nicht nur alles in der Örtlichkeit an sich wirklich Vorhandene, 
sondern dazu noch die besonders hervorgehobenen Grenzmarken unzweifelhaft 
dargestellt sind. Und zwar können sowohl die nötigen Senkrechtbilder wie die 
erläuternden Schrägbilder in demselben Fluge aufgenommen werden. 
Die Aufnahme vereinigt dann Katasterplan und beste topographische 
Karte in einem Bilde und ist außerdem der zuverlässigste geschichtliche 
Beleg für alles das, was im Augenblicke der Aufnahme auf dem dargestellten 
Erdoberflächenteile sichtbar geschehen ist. 
Daß man mittels bekannter geodätischer Festpunkte oder anderer streng 
rechnerischer Verfahren bei ganz genau bekannter Brennweite die Senkrecht- 
Aufnahme leicht in den gewollten Maßstab vergrößern oder verkleinern und 
dabei restlos ,,entzerren" kann, ohne daß der Wert derselben irgendwie wesent 
lich einbüßt, ist teils allgemein bekannt, teils noch Geschäftsgeheimnis der 
mit Uuftbildaufnahmen beschäftigten Institute. Ausführbar ist es jedenfalls 
innerhalb der maßstäblich erforderlichen Genauigkeit, und mehr kann von 
einer Karte billigerweise nicht verlangt werden. 
Welche sonstigen Vorteile der Fuftbildplan und zu seiner topographischen 
und technischen Ergänzung dazu auch noch die schräg aufgenommene Fuftbild- 
ansicht zu bieten vermögen, entzieht sich hier der Besprechung. Es sei auf die 
bezüglichen Aufsätze des Verfassers in der „Städtezeitung" 1915 „Die Plan 
kammer der Zukunft", in der „Städtezeitung" 1919 „Das Fuftbild als Ent 
wurfsunterlage im Städtebau" und im „Städtebau" 1919 und 1920 „Die 
Förderung der räumlichen Auffassung im Städtebau durch das Fuftbild" 
und „Die Bedeutung des Fuftbildes für die Erschließung der Fandschaft" 
sowie bezüglich der rechtlichen Finien und ihrer einwandfreien Wiedergabe 
durch das Fuftbild auf die Ausführungen des Verfassers in der III. Auflage 
seines Feitfadens „Die Aufstellung und Durchführung von amtlichen Be 
bauungsplänen" (Berlin 1920, Carl Heymann’s Verlag) hingewiesen. 
Über die tachymetrische Ausmessung schräger Geländeaufnahmen 
aus den Fuftbildansichten geben die „Grundlagen der Photogrammetrie aus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.