Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

2. Die Vermessungskunde als Wissenschaft, Technik und Gewerbe. 
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Unterlagen mit wissenschaftlicher Schärfe ermittelt werden, und daß sich des 
halb die Hilfsmittel, womit dieses zu ermöglichen ist, dem jeweiligen Stand 
der exakten Wissenschaft anpassen, sind die Arbeiten der Uandesvermessung 
selbst wissenschaftlich-geodätische; aber sie sind auch zugleich technische, weil 
sie den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Vermessungstechnik nach Möglich 
keit gerecht zu werden suchen und dementsprechend zweckmäßig eingerichtet 
sein müssen. 
Das erstere ist der Grund, weshalb in allen Großstaaten außer in Preußen 
und in Frankreich topographische Uandesaufnahme und Gradmessung usw. an 
einer Stelle vereinigt sind; das zweite, weshalb in kleineren Staaten Uandes 
vermessung und Katasterverwaltung, soweit sie Neuvermessungen erledigt, nahe 
Beziehungen zueinander haben. In Österreich und in England lagen die Kataster 
neumessungen — wie wir gesehen haben — noch bis vor kurzem, ebenso wie die 
wissenschaftlichen Aufnahmen, beim Generalstabe; in Preußen sind sie seit 
langem davon getrennt. Eine Vereinigung von Kataster- und topographischer 
Uandesaufnahme herbeizuführen, ist hier bisher nicht möglich gewesen. 
b) Die Technik (wirtschaftliches Vermessungswesen). 
Von den Uage- und Höhenfestpunkten, welche die Uandesvermessung ge 
schaffen hat, ausgehend und so aus dem Großen ins Kleine arbeitend, be 
friedigt die Technik die Bedürfnisse des staatlichen und privaten Wirtschafts 
lebens an zuverlässigen Plänen und Verzeichnissen. Während Gradmessung 
und Uandesvermessung als höhere Geodäsie mit der Gestalt der Erde als Geoid, 
Sphäroid und Kugel — je nach allmählicher Abstufung der Genauigkeits 
forderungen — rechnen, läßt die Technik ihre Arbeiten sich auf der Ebene 
abspielen und schaltet jede Messung, die um ihrer selbst willen geschieht, als 
unzweckmäßig aus. Alle vermessungstechnischen Unternehmungen werden 
dem Zweck angepaßt, dessentwegen sie unternommen werden. Eine Arbeit, 
die darauf keine Rücksicht nimmt, ist unwirtschaftlich und deshalb auch 
häufig unbrauchbar. Sie wird um so wirtschaftlicher und technisch voll 
kommener, je mehr sie es vermag, verschiedenen gleich wichtigen Zwecken 
in gleichem Maße und zu gleicher Zeit gerecht zu werden. 
Die alten Grundsteueraufnahmen waren ausschließlich auf Steuerzwecke 
zugeschnitten und haben als solche ihren Zweck vollständig erfüllt; sie ver 
sagten aber überall, wo es darauf ankam, entweder die Grundeigentumsver 
hältnisse mit unzweifelhafter Glaubwürdigkeit technisch und rechtlich ein 
wandfrei klarzustellen oder die Geländeverhältnisse eingehend kennenzulernen. 
Beide Bedürfnisse schufen auf der einen Seite die genaue Kataster 
neumessung mit sorgfältiger Feststellung und Vermarkung der Eigentums 
grenzen, auf der anderen Seite die umfangreichen Geländeaufnahmen und 
-kartierungen im großen Maßstabe, die für Eisenbahn- und Straßenbau-, Stadt - 
erweiterungs- und Ent- und Bewässerungsentwürfe nötig wurden. Für beide 
zugleich haben neuerdings vereinzelt die vermessungstechnischen Aufnahmen 
der Verkoppelungs- und Zusammenlegungsbehörden umfangreiches wertvolles 
Material geschaffen.
	        
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