Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung. 
und die kleinen Ausgleichs!) erechnungen schnell und sicher vornehmen, die 
bei den Ortsbestimmungen fortwährend Vorkommen und die hier ohne weiteres 
als bekannt vorausgesetzt werden müssen. 
c) Die Gesamtausrüstung 
umfaßt also folgende Gegenstände: 
ein Universalinstrument mit allem Zubehör, 
,, Siedethermometer, 
,, Aneroidbarometer, 
,, Schleuderthermometer, 
2 Boxchronometer nach Sternzeit, 
2 Taschenchronometer, eins nach Sternzeit, eins nach mittlerer Zeit, 
1—2 elektrische Handlampen und einige Datemen, 
einige Segeltücher zum Schutz gegen Wind, 
Protokoll- und Rechenpapier, 
das Berliner Astronomische Jahrbuch, 
die Alb recht’sehen Hilfs- und Uogarithmentafeln, 
die Böhler-Ambronn-Domke’schen Hilfstafeln, 
Sternkarten (von R. Sch urig) des Nord- und Südhimmels und 
das Nautische Jahrbuch vom Beobachtungsjahr. 
Einige Zeit vor Beginn der Beobachtung ist auf der ausgesuchten Beob 
achtungsstelle, die am besten mit einem Dreieckspunkt erster Ordnung und 
von weiten, klaren Sichten auf scharfe und unveränderliche terrestrische Ziele 
(Heliotropenlicht) zusammenfällt, ein Steinpfeiler zu errichten, der mit 
seinen Kanten parallel und rechtwinklig zum Meridian steht. Der oben 
gut abgeplattete Pfeiler enthält in der Plattfläche einen Beuchtbolzen und drei 
Messingnuten für die Fußschrauben des Universalinstrumentes. Um den 
Pfeiler wird am Erdboden für die Dauer der Beobachtung ein Auftritt aus 
Brettern auf Netzriegeln hergestellt, und der Pfeiler selbst gegen das Anstoßen 
mit dem Fuß des Beobachters durch einen Deistenkranz geschützt, der den 
Pfeiler nicht berühren darf. Um den Pfeiler wird dann an senkrechten Stangen 
das Zelt gespannt, je nachdem der Wind geht. Chronometer, Beobachtungs 
buch, Thermo- und Barometer liegen auf einem Feldtisch in der einen Ecke 
des Zeltes für den Protokollführer und zweiten Beobachter so bereit, daß er 
alles schnell und genau übersehen und ablesen kann. 
Bei Nachtbeleuchtungen werden die Rampen so angebracht, daß sie stets 
sofort zu gebrauchen sind und nach Bedarf ein- und ausgeschaltet werden 
können. Anstatt des Steinpfeilers kann ein etwa 3,5 m langer und 30 cm 
starker Stamm dienen, der zu etwa 2 m senkrecht in die Erde gegraben und 
fest gestampft ist. 
Für flüchtige Messungen mit dem Sextanten und Quadranten bedarf es 
aller dieser Einrichtungen nicht. 
Auf die photogrammetrische Meßweise zu geographischen Ortsbestim 
mungen soll hier nicht eingegangen werden. Es sei nur darauf hingewiesen, 
daß es zweckmäßig ist, mit gut wagerecht und senkrecht gerichteten Photo-
	        
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