Full text: Feldmessen und Nivellieren

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C. Die Höhenmessungen oder das Nivellieren. 
Im übrigen gelten für die Zeichnung der Nivellementspläne die 
Bestimmungen des Zentraldirektoriums der Vermessungen, 
die u. a. folgendes vorschreiben: 
1. Die Höhenangaben müssen, soweit dies überhaupt zu ermöglichen 
ist, auf N. N. bezogen werden. Wo die hierfür erforderlichen 
Anschlußmessungen fehlen, müssen die Höhenangaben in positiven 
Zahlen erscheinen. 
2. Die gleichmäßige Verkürzung der Höhen beim Zeichnen dos 
Profils geschieht in glatten Zahlen, und zwar tunlichst von 10 
zu 10 m. Die Höhenzahlen selbst werden aber nicht gekürzt, 
sondern vollständig in die Profile eingeschrieben. 
3. In den Nivellementsprofilen werden die Geländelinie, die Hori 
zontale und die Höhen zwischen diesen schwarz, Wasserstands 
linien blau ausgezogen. 
4. Die Profilfläche vorhandener Bauwerke wird schwarz, der pro 
jektierten zinnoberrot angelegt. 
5. Alle Höhenzahlen, die sich auf das Gelände beziehen, werden 
schwarz, diejenigen, die sich auf Wasserstände beziehen, blau, 
endlich diejenigen, welche sich auf projektierte Höhenlagen von 
Bauwerken beziehen, zinnoberrot eingeschrieben. 
Im Querprofil werden Längen und Höhen in gleichem Maß 
stab gezeichnet; gebräuchlich ist für ihre Darstellung der Maßstal) 
für die Höhen im Längenprofil, also 1 : 100 oder 1 : 200.
	        
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