Full text: Baupolizeiliche Vorschriften für die Königliche Residenzstadt Hannover, die Vorstadt Glocksee und den Vorort Linden

in die Straßen gebauet worden; auch wohl diejenigen 
welche neue häuser bauen, oder alte repariren wolley 
dergleichen unterm vorwand, mehrern raum zu gewännen; 
oder weil an dem alten Gebäude bereits eine Auslage 
gewesen,. oder auch, daß man Sich Seines Nachbahm 
rechts gebrauchen WOlte jymn nanen 1. henen einh ne 
ternehmen, andern wi METEEEHIT " 
Mißgunst noch weitel Approbation Königl. und Churfürstl. Regierung zu erneuern, 
MIEDEN SCI SITE in ein und andern zu erläutern, und zu jedermännliches Notiz 
les aber Fin gar 361 zu bringen, so wird desfall3 noc<mal3 verordnet, wie folget 
2 ; . 13 
ReSidenzstadt gereid Verlüsse und Cloaque werden in hiesiger Stadt wegen 
zum theil ohndem Scl der auf das Publikum redundirenden höchsten Beschwerlichkeit, 
gemacht, beenget, Vi ohne erhebliche Ursache und Bürgermeistere und Rath specielle 
S0 wohl als einem 5e elenpeik Hine M gepuper jan gen enen Aen 
; : | zugeworfen und abgethan. enn aber jem ine 
weniger auch bey fei kofen over Privet anzulegen gewillet, so ist derselbe von seines 
abwenden wolle, weg € Nachbaren Grund und Boden oder Fundament, ohne Unterschied, 
ANGE SPICHER In ZE Ren der en ain fen 2008 Beinet Iiet2008 
: 1 3 vder Keller habe, mit dem Schweinelose ' 
manls. v erhindert : Wt der Mauer, 3 Fuß zu weichen schuldig, die Mauer aber muß 
und 1öSchungs= Mitte wenigstens 18 Zoll di> seyn, inwärt3 die Mauer u Gn 
nehmen ; steinen aufgeführet, und sowohl der Boden als die Mauer ring 
daß demnach die Nott umher mit IMF aW5neseanepes erben (23 Maharen 
3 Im Fall aber der Nachbar zuglei de ( . 
ZU SeYlm Wie green Hof nicht jure servitutis in alieno, sondern Jure libertatis 
E e€208 en » und end XC in suo einen Tropfenfall hätte, als auf welchen Fall En 
en mögen : wir vert dem Nachbaren, so weit der Tropfenfall gehet, auf 1/2 Fuß 
wollen, daß8 von nun eigenthümlich zuseehe, 5 die Swen „Peivei: 
; 41/, Fuß von des Nachbaren Fundament abzurücen, w 
SO eS DIe SE PAUDr be dem Nachbaren der Tropfenfall nur jure servitutis im alieno 
Serv erstattet 5ey X T zustände, darf der Eigenthümer zwar unter dem Tropfenfall 
praetext es auchn imn auf dem leeren Grund und Boden, nach Inhalt des 8. 3., 
der erde, nochn in de neuerlich kein Gebäude, Schüppelse, oder Schweinekofen setzen, 
Eta ge, wenn auch gs € mit seiner bloßen Mistgrube aber ist er weiter nicht, denn 3 Fuß 
; weichen schuldig. 
vorhin gestandenenr C( m her ührie" Zeit eite 
' Im Fall auch jemand Über Recht3verjährte Zeit se 
zu bauen; wie denn € Schweinekofen und Privet etwas näher, als sich sonst nach 
niemand Seine balcke hiesigen ZW 00004 gehibe Zu Panes mne 
- el 1 | hat e3 dabei zwar insoweit, a er Nachbar außer Schade! 
5 Eiter 218 SINE: her geseßet werden kann, sein Verbleiben, jedoch ist er zu jederzeit 
de Ständerwerck in c selbige nac<ß Ermäßigung verständiger Personen, jolchergestalt 
Alles bey vermeidung zu rectificiren gehalten, daß davon des Nachbaren Gebäude 
Sung und überdem eir weiter keinen Schaden nehme. 
besstrafe. 2. | 
74 : Wenn neue Fenster, Stall» und Luft-Löcher gegen des 
Wir befehlen demnact : baren Hof gemacht werden wollen, müssen dieselben oben 
rer Regidenzstadt Hs Niamhbaren Df gem 
gznädigste willensmeli 
jeden, welcher zu be 
ingonderheit aber di 
---folgen Androhungen =-
	        
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