Full text: Die Messinstrumente und ihr Gebrauch (Bd. 1)

132 
Ordinateli gerade ‘/ 100 Linie beträgt und durch Schätzung die Anzahl 
der Ordinateli von 120 auf 240, also der Unterschied je zweier auf 
einander folgender auf '/ 2no Linie gebracht werden kann, zeigen vor 
stehende Zahlenwerthe, welche in der dritten Decimale noch sicher 
sind, dass man durch das bei der Prüfung angewandte Messver 
fahren bis auf '/ in00 Linie genau messen kann. Da aber dieses Ver 
fahren von der Messung mit den Messstangen nur darin sich unter 
scheidet, dass man hiebei das Mikroskop und die Mikrometerschraube 
weglässt, so darf man wohl wie oben die Genauigkeit der Messkeile 
auf 1 / 2no Linie setzen. 
üiucitcr 5tbfd)1litt. 
Mittel zur Bezeichnung der Punkte auf dem Felde. 
§. 78. 
Die Punkte der Erdoberfläche, deren gegenseitige Lage durch 
Messung bestimmt werden soll, müssen vorher abgesteckt oder 
durch entsprechende Merkmale bezeichnet seyn. Man kann aber 
auf dem Felde einen Punkt nur durch die lothrechte Axe eines 
darüber stehenden festen Gegenstandes, und eine gerade Linie 
nur durch zwei solche Axen bezeichnen, wenn sie von entfernten 
Stellen aus gesehen werden sollen. In Folge dieser in der Natur 
der Sache gelegenen Bezeichnungsweise spricht und schreibt man 
auch von einem Punkte so, als ob er eine lothrechte Linie, und 
von einer geraden Linie, als ob sie eine lothrechte Ebene wäre. 
Indem man die hier stattiindende Verwechselung des Mittels der 
Bezeichnung mit dem Bezeichneten noch weiter ausdehnt, versteht 
man folgerichtig unter einer gebrochenen Linie zwei oder mehr 
sich schneidende lothrechte Ebenen, und unter einer krummen 
Linie eine lothrecht stehende Cylinderfläche. In diesem Sinne gilt 
somit in der Erd- und Feldmessung alles für einen Punkt oder eine 
gerade oder krumme Linie, was im Grundrisse als eigentlicher Punkt, 
gerade oder krumme Linie erscheint; der Aufriss einer geraden Linie 
kann somit krumm oder gebrochen, und der einer krummen Linie 
gerade seyn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.