Full text: Die Messinstrumente und ihr Gebrauch (Bd. 1)

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§. 102. 
Prüfung und Berichtigung. 
Will man untersuchen, ob ein Winkelspiegel seinem Zwecke 
genügend entspricht, so stelle man drei Stäbe (P, 0, R) in eine 
gerade Linie, die äus 
seren vom mittleren 
etwa 100 Fuss ent 
fernt. Alsdann stecke 
man nach dem vori 
gen Paragraphen auf 
die Richtung PO die 
Gerade OP' und auf 
OR die Gerade OR' 
ab. Fallen diese zwei ^ 
Geraden in eine ein 
zige Richtung zusammen, so ist der Winkelspiegel offenbar richtig, 
weil er in jedem Falle einen Winkel (POP' und ROR') lieferte, der 
einen gleichen Nebenwinkel hat, also selbst ein rechter ist. Liegen 
dagegen OP' und OR' in verschiedenen Richtungen, so können 
zwei Fälle eintreten: entweder liegt nämlich das Bild von P auf der 
Seite des Stabes P und das von R auf der Seite des Stabes R; oder 
aber es liegt das Bild von P auf der Seite von R, und das von R 
auf der Seite von P. In dem ersten Falle liefert der Winkelspiegel 
spitze Winkel (POP' und ROR'), und in dem zweiten Falle stumpfe 
Winkel (POR' und ROP') statt rechte: es ist folglich auch in dem 
einen Falle der Winkel der beiden Spiegel kleiner als 45° und in 
dem anderen Falle grösser als 45°, und daher, je nachdem der erste 
oder zweite Fall eintritt, durch die Schräubchen a und b nach Anlei 
tung des §. 99 grösser oder kleiner zu machen, und zwar so lange 
fort, bis die Richtungen OP' und OR', welche er angibt, in eine 
einzige (PJ) zusammenfallen. 
Das Winkelprisma. 
§. 103. 
Zur Absteckung rechter Winkel kann man sich statt des Winkel 
spiegels eines senkrechten Glasprismas bedienen, dessen Grundfläche 
entweder ein gleichschenkliches rechtwinkliches Dreieck oder ein
	        
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