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§. 102.
Prüfung und Berichtigung.
Will man untersuchen, ob ein Winkelspiegel seinem Zwecke
genügend entspricht, so stelle man drei Stäbe (P, 0, R) in eine
gerade Linie, die äus
seren vom mittleren
etwa 100 Fuss ent
fernt. Alsdann stecke
man nach dem vori
gen Paragraphen auf
die Richtung PO die
Gerade OP' und auf
OR die Gerade OR'
ab. Fallen diese zwei ^
Geraden in eine ein
zige Richtung zusammen, so ist der Winkelspiegel offenbar richtig,
weil er in jedem Falle einen Winkel (POP' und ROR') lieferte, der
einen gleichen Nebenwinkel hat, also selbst ein rechter ist. Liegen
dagegen OP' und OR' in verschiedenen Richtungen, so können
zwei Fälle eintreten: entweder liegt nämlich das Bild von P auf der
Seite des Stabes P und das von R auf der Seite des Stabes R; oder
aber es liegt das Bild von P auf der Seite von R, und das von R
auf der Seite von P. In dem ersten Falle liefert der Winkelspiegel
spitze Winkel (POP' und ROR'), und in dem zweiten Falle stumpfe
Winkel (POR' und ROP') statt rechte: es ist folglich auch in dem
einen Falle der Winkel der beiden Spiegel kleiner als 45° und in
dem anderen Falle grösser als 45°, und daher, je nachdem der erste
oder zweite Fall eintritt, durch die Schräubchen a und b nach Anlei
tung des §. 99 grösser oder kleiner zu machen, und zwar so lange
fort, bis die Richtungen OP' und OR', welche er angibt, in eine
einzige (PJ) zusammenfallen.
Das Winkelprisma.
§. 103.
Zur Absteckung rechter Winkel kann man sich statt des Winkel
spiegels eines senkrechten Glasprismas bedienen, dessen Grundfläche
entweder ein gleichschenkliches rechtwinkliches Dreieck oder ein