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prüfen. Als Kippregel hat er dieselben sechs Anforderungen zu
erfüllen, welche nach §. 113 an diese gestellt werden. Ob jenen
Forderungen genügt wird, ist nach dem eben angeführten Paragraph
zu untersuchen; nur die Bestimmung des Collimationsfehlers erheischt
ein etwas abgeändertes Verfahren, weil die Visirlinien des Distanz
messers mit der optischen Axe wohl in einer Ebene aber nicht in
einer geraden Linie liegen. Wir geben diese Abänderung in der
Aufsuchung des Collimationsfehlers weiter unten (Nr. 3) an und be
merken hier nur noch, dass die Berichtigungen, welche an den zum
Winkelmessen dienenden Theilen des Distanzmessers nöthig werden,
ganz und gar nach §. 113 vorzunehmen sind.
Als Längenmesser ist der Reichenbach’sche Apparat aut
folgende Eigenschaften zu prüfen:
1) ob die Distanzlatte richtig getheilt ist;
2) ob die beiden Fadenkreuze des Fernrohrs den rechten Abstand
von einander haben; und
3) ob die optische Axe des Fernrohrs mit der Linealkante parallel
läuft, wenn der Vertikalkreis auf Null steht.
Zu 1. Darf man, wie es hier geschieht, eine hinreichend starke
aber nicht zu schwere, aus gut getrocknetem Holze angefertigte,
mit einem kurzen Diopter und zwei festen Handgriffen versehene Latte
voraussetzen, so ist die weitere Untersuchung dieser Latte sehr ein
fach. Man misst nämlich die Länge der Latte von der Stelle an,
welche einer Entfernung von 50 Fuss entspricht, bis zu einem der
unteren Endstriche, der etwa 1000 Fuss Entfernung angehört, be
rechnet sich hieraus durch eine einfache Division dasjenige Stück (i)
der Theilung, welches einem Längenunterschiede von 50Fuss zwischen
50 und 1000 Fuss entspricht, und sieht zu, ob zwischen diesen zwei
Stellen die Lattentheilung ganz gleichförmig ist, wie sie seyn soll.
Nun fragt es sich, ob der Lattenabschnitt von 0 bis 50 die
richtige Länge hat. Diese Länge ist aber nach den vorausgegange
nen Messungen mit Hilfe der in §. 175 aufgestellten Formeln leicht
zu berechnen. Bezeichnet nämlich
x den gesuchten Lattenabschnitt für die Entfernung von 0 bis
50 Fuss,
i den Lattenabschnitt für je 50 Fuss Längenunterschied zwischen
50 und 1000 Fuss,
c die erste und d die zweite Constante des Distanzmessers,