398
Der früheren Beschreibung ist nichts mehr beizufügen; nur über
den Gebrauch des Universalinstruments zum Nivelliren sind einige
Bemerkungen zu machen. Dieser Gebrauch setzt die Berichtigung
des Instruments voraus. Wenn es sich aber bloss um das Nivelliren
(nicht um Winkel- und Distanzmessung) handelt, so genügt es, die
selben vier Prüfungen vorzunehmen, welche im vorigen Paragraph
für das kleine Ertel’sche Nivellirinstrument als nothwendig erkannt
und beschrieben wurden.
Hinsichtlich der Ausführung dieser Untersuchungen besteht zwi
schen dem grossen und kleinen Instrumente gar kein Unterschied;
nur die Berichtigung des Fadenkreuzes geschieht auf verschiedene
Weise: bei dem kleinen nämlich nach §. 65 und bei dem grossen
dadurch, dass man den Theil der Ocularröhre, welcher das Faden
kreuz trägt, mittelst der in Fig. 222 mit Sj und s 2 bezeichneten
Fig. 222. Fig. 223.
Stellschräubchen, denen zwei andere s 3 und s 4 senkrecht gegenüber
stehen, soweit gegen die Axe der Objectivröhre verrückt, bis der
mittlere Kreuzungspunkt m in der Axe dieser Röhre liegt. Was in
§. 205 über den Einfluss der ungleichen Ringdurchmesser des kleinen
Instruments und dessen Beseitigung oder Verminderung gesagt wurde,
gilt hier ohne alle Ausnahme.
Das Verfahren, den Höhenunterschied zweier oder mehrerer
Punkte zu finden, erfordert durchaus nicht, wie viele glauben,
eine Horizontalstellung des Kreises, sondern einzig und allein nur
die Horizontalstellung des Fernrohrs in der Richtung zur Latte.
Selbst wenn mehrere einzunivellirende Punkte um den Standpunkt
des Instruments liegen, gewährt es keinen Vortheil, den Kreis ho
rizontal zu stellen; denn die Herstellung dieser Lage kostet mehr