So heissen dieselben Ban-, Weg-, Fluss-, Teich-, Feld-, Wiesen-,
Hut-, Wald-Parzellen, wenn sie der Reihe nach ein Gebäude mit
Hofraum, ein Stück Strasse oder Fluss, einen Teich, ein Feld, eine
Wiese, eine Viehweide oder einen Wald umfassen. Besteht das
Feld, die Wiese oder der Wald aus mehreren Theilen, welche für
sich begrenzt sind oder verschiedenen Besitzern gehören, so bildet
jeder Theil eine besondere Parzelle. Steinbrüche, Lehm-, Thon-
und Sandgruben, Sümpfe, Torfmoore u. dgl., bilden ebenfalls beson
dere Parzellen. Die Raine, welche sich sehr häutig zwischen Fel
dern hinziehen, sind keine besondern Parzellen, sondern werden zu
den Feldern gerechnet, welchen sie angehören. Gehört ein Rain
zweien Besitzern zugleich, so wird zu jedem Felde die Hälfte oder
ein durch die Eigenthumsverhältnisse bestimmter Theil gerechnet.
Fig. 332 stellt einen Verband von mehreren Parzellen vor: a, a
Fig. 332.
sind Feldparzellen, b ist eine Bahnparzelle, c, c sind Wiesen-, d, d
Waldparzellen, e ist eine zu d' gehörige Hutparzelle, f eine Fluss
parzelle, g ist eine zu c' gehörige Teichparzelle; die Waldparzelle
d" gehört zur Feldparzelle a', die Wegparzelle i, i zum Felde
a" u. s. w.
Wenn es sich bei der Aufnahme einer Flurmarkung um Besitz
verhältnisse handelt, so müssen alle Parzellen genau dargestellt
werden; will man aber bloss ein Bild der natürlichen und künst-