Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (Bd. 2)

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B. Trigonometrische Höhenmessungen. 
§. 324. 
Die trigonometrische Höhenmessung besteht darin, dass man die 
zu bestimmende Höhe mit zwei in der nämlichen Verticalebene 
liegenden Linien zu einem Dreiecke vereinigt, in welchem drei 
Stücke (worunter eine Seite) durch mittel- oder unmittelbare Mes 
sung gefunden werden können, und dass man aus diesen Daten die 
gesuchte Höhe nach den bekannten Regeln der Trigonometrie be 
rechnet. 
Man theilt die Lehre von diesen Messungen gewöhnlich in zwei 
Abschnitte, von denen der eine die Höhenbestimmungen aus grossen 
Entfernungen behandelt. Als kleine Entfernungen werden hiebei 
diejenigen angesehen, welche keine Rücksicht auf Strahlenbrechung 
und Erdkrümmung erfordern, und als grosse jene, welche diese 
Rücksicht erheischen. Wir werden diese Eintheilung nicht machen, 
sondern sofort die Aufgaben behandeln, welche grosse Entfernungen 
zwischen dem Höhenobjecte und dem Beobachtungsorte voraussetzen, 
da in der Lösung dieser Aufgaben auch die Lösung der übrigen ent 
halten ist. 
§. 325. 
Aufgabe. Die Sehne eines 
grössten Kreisbogens der 
Erde, welcher den Horizon 
talabstand zweier trigono 
metrischer Punkte misst, 
durch den Bogen und den Erd 
halbmesser aus zu dr iicken. 
Sind A und B (Fig. 387) zwei 
Punkte der Erdoberfläche und stellt 
der Kreisbogen AH den wahren 
Horizont von A und BC eine Ver 
tikallinie vor, so ist der Bogen AH 
der Horizontalabstand der Punkte 
A und B. Diesen letzteren Abstand 
könnte man berechnen, wenn in dem 
schiefwinkeligen Dreiecke A B H 
die Seite AH und zwei Winkel
	        
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