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bekam]t wären; es handelt sich also hier, wie in vielen anderen
Fällen der trigonometrischen Höhenbestimmungen, um die Berech
nung der Sehne AH = s aus dem Bogen AH = b, wenn der
Halbmesser AO = r bekannt ist und vorausgesetzt wird, dass der
Bogen b höchstens 8 bis 10 Meilen lang, d. h. nicht grösser ist als
die Seite eines Dreiecks erster Ordnung für eine Landesvermessung.
Diese Voraussetzung kommt also darauf zurück, dass der Bogen b
A
im Vergleich zu r sehr klein ist und im ungünstigsten Falle - 5 — r
beträgt.
Drückt man den Winkel ACH im Bogenmasse aus, so wird
C = — und folglich die Sehne
r
Da das Verhältniss von b:2r höchstens ^- beträgt, so ist
genau genug:
und folglich auch, wenn man substituirt und reducirt:
(373)
Setzt man beispielsweise den Bogen b = 32666,08 Toisen und
r = 32666 608 Toisen, also das Verhältniss von b:r = 1 : 100,
so wird
s = 32666,08 — 0,137 = 32665,843 Toisen,
woraus zu entnehmen ist, dass inan fast in allen Fällen den Bogen
b und die Sehne s als gleich gross ansehen darf, da selbst in einem
so ungünstigen Falle, wie der vorliegende ist, der Unterschied zwi-
1
sehen Sehne und Bogen nur - qqq~ der Bogenlänge beträgt.
§. 326.
Aufgabe. Zwei trigonometrische Punkte sind durch
ihren Horizontalabstand gegeben: man soll ihren Höhen
unterschied b e s t i m m e n.
1) Mittels einseitiger Zenithwinkel.