Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (Bd. 2)

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Höhenunterschied der Punkte N und B aus dem Nivellement der 
Linien MB und MN erhält, bedarf wohl kaum mehr als dieser kurzen 
Erwähnung. 
§. 328. 
Aufgabe. In der Nähe des Meeres die Höhe eines 
Punktes über dem Meeresspiegel zu bestimmen. 
Die relativen Höhenbestimmungen der Hauptpunkte eines Lan 
des, welche man in Regel mit der Landesvermessung vornimmt, 
werden in der Absicht gemacht, die absolute Höhe jener Punkte 
über dem Meere zu erfahren. Hiezu muss aber die absolute Höhe 
wenigstens eines Punktes des trigonometrischen Netzes bekannt seyn. 
Gewöhnlich wird diese Höhe durch Barometermessungen bestimmt; 
sicherer aber kann man diese absolute Höhe eines Punktes, der in 
der Nähe eines Meeres Kis - m i 
mit geringer Ebbe und 
Fluth liegt, durch tri- / 
gonometrische Messun 
gen, und am sichersten 
durch Nivelliren finden. 
Hier ist nur von tri 
gonometrischen Bestim 
mungen die Rede. 
1) Hö h enbes tim- 
mung nach dem Ze 
nithwinkel des Mee 
resspiegels. 
Stellt in Fig. 391 
der Bogen BD den Mee 
resspiegel vor und ist A 
der Punkt, dessen Höhe 
AD=h bestimmt werden 
soll, so kann man in A 
durch Anvisiren der fern 
sten Stelle B der Meeres 
fläche den wahren Ze 
nithwinkel 
V A B = z + i>, 
wobei z den scheinbaren 
Bauernfeind, Vermessungskunde. II. 
18
	        
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