Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (2. Band)

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beseitigt; dagegen können die daraus hervorgehenden Luftzitterungen 
und scheinbaren Bewegungen der Nivellirlatte eben so wenig weg 
geschafft werden, als die Störungen, welche dadurch entstehen, dass 
helle Wände das Sonnenlicht gegen das Fernrohr oder die Canalwage 
reflectiren. 
9. Jedes Längenprofil, welches als Grundlage des Entwurfs 
eines Erd- oder Wasserbau werk es dienen soll, muss auf feste Punkte 
(Fixpunkte) bezogen werden, welche nicht wie Grund- und Beipfähle 
der Zerstörung aus Unvorsichtigkeit oder Muthwillen unterliegen. Der 
gleichen Fixpunkte, welche nicht über 3000 Fuss von einander ent 
fernt seyn sollten, sind: Felsvorsprünge, Sockel von Gebäuden, 
massive Treppenstufen, Trottoirplatten, Fachbäume etc. und in Er 
mangelung solcher natürlicher Gegenstände 4 Zoll starke eichene 
Pfähle, welche ungefähr 4 Fuss tief in den Boden gerammt, oben 
mit einem Nagel versehen und wohlverwahrt werden. Bei der Aus 
führung des Bauentwurfes gehen alle Nivellemente von den Fixpunkten 
aus, wenn die Grundpfähle des Längenprofils nicht mehr vorhanden 
sind oder über ihre Höhenlage Zweifel bestehen. 
10. Kein Längennivellement darf als richtig angesehen werden, 
welches nicht durch ein zweites Nivellement oder durch sich selbst 
controlirt ist. Eine Controle der letzten Art bietet jede in sich selbst 
zurückkehrende Linie, wenn der berechnete Abstand des Endpunktes 
derselben mit dem des Anfangspunktes, welcher angenommen wird 
oder gegeben ist, genau oder doch sehr nahe übereinstimmt; denn 
da der End- und Anfangspunkt hier dieselben sind, so kann man 
gewissermassen das Nivellement der halben Linie als das Gegen 
nivellement ihrer anderen Hälfte betrachten. Möglich bleibt es aber 
bei dieser Controle immer noch, dass in dem Nivellement zwei 
gleiche und entgegengesetzte Fehler stecken, welche sich aufheben. 
Diese Fehler müssten jedoch entdeckt werden, wenn man die Linie 
zurück nivelliren würde. Darum ist ein zweites Nivellement stets 
die besste Prüfung des ersten. 
§. 347. 
Aufgabe. Eine horizontale gerade Linie von be 
stimmter Höhenlage abzustecken. 
Ist die Richtung der Geraden durch zwei Punkte (A, B Fig. 415) 
und ihre Höhe durch einen Fixpunkt (C) gegeben, so schaltet man
	        
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