75 kin mit „75 km in der Sekunde“ und
10 k m m jt ?5 lo km in der Minute“
gleichbedeutend ist: wir werden diese Bezeichnung ebenfalls ge
brauchen und also
1 Pferdestärke = 75^ = 510?- preuss. = 459i£ bayer.
setzen, wobei f« „Fusspfund“ bedeutet und der Beisatz: „preuss.,
bayer. etc.“ aussagt, dass preussische, bayerische etc. Fusse und
Pfunde gemeint sind. Eine Pferdestärke ist somit = 510 U preuss.
in der Sekunde 1 preuss. Fuss, oder = 459 U bayer. in der Se
kunde 1 bayer. Fuss hoch gehoben.
Ferner ist
für österreichisches Mass und Gewicht 1 Pferdestärke = 42415
„ sächsisches „ „ „ „ „ = 53015
„ württembergisches „ „ „ •• r = 56015
„ badisches u. schweizerisches „ „ „ „ — 500bL
„ englisches „ ,, „ „ „ = 54215.
Statt „Wasserkraft eines Flusses“ sagen wir nunmehr „Arbeit
stärke eines Flusses“ und drücken dieselbe in Pferdestärken
von der vorstehenden Grösse aus.
§. 388.
In der Technik bieten sich gewöhnlich zwei Fälle dar, in denen
die Arbeitsstärke eines Wasserlaufes zu bestimmen ist. Es handelt
sich nämlich entweder
a) um die Arbeitsstärke eines aufgestauten Wassers, das von
einer durch die Localverhältnisse bedingten Höhe herabfallen muss,
um durch seine Kraft, d. i. sein Gewicht, einen mechanischen Effekt
hervorzubringen; oder es handelt sich
b) um die Arbeitsstärke eines ungestauten fliessenden Wassers,
also eines Baches, Flusses oder Werkcanals, in welchen unter-
schlächtige Wasserräder ohne Gerinne oder sog. Schiffmühlräder ein
gehängt werden sollen.
Zu a. Um die Arbeitsstärke in dem ersten Falle zu bestimmen,
ist es zunächst nöthig, die Wassermenge und das absolute Gefälle
zwischen dem oberen und unteren Wasserspiegel genau zu kennen.
Wie man die Wassermenge findet, ist aus dem Vorhergehenden be
kannt; und was die Messung des absoluten Gefälles betrifft, so ist
darüber lediglich zu bemerken, dass dieses durch Nivelliren unter