Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (2. Band)

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grössere, minder wichtige durch kleinere Schrift bezeichnet, die 
grösste Schrift wird anf die Bezeichnung des Hauptzwecks der Karte 
und deren grösste Abtheilungen verwendet; bei Ortschaften richtet 
sich die Grösse der Schrift nach ihrer Classe oder Einwohnerzahl; 
bei Flüssen nach deren Länge und Bedeutung; bei See’n und 
Landobjecten nach deren Flächenraum. Die im Anhänge unter 
Kr. XV mitgetheilte und aus Pfeiffer’s „Anleitung zum Plan- und 
Kartenzeichnen“ entnommene „Tabelle über die Gattungen und Grössen 
der Plan- und Kartenschriften“ gibt hierüber weitere Aufschlüsse. 
Es ist jedoch zu bemerken, dass die angegebenen Formen und Masse 
nicht in aller Strenge eingehalten zu werden brauchen. 
§. 416. 
Stellung der Schrift. 
Durch entsprechende Stellung der Schrift kann nicht nur man 
cher Zweifel über den bezeichneten Gegenstand gehoben, sondern 
auch die Uebersicht und das Ablesen der Karten sehr erleichtert 
werden: dieselbe ist also nicht so unwichtig, als es auf den ersten 
Augenblick scheinen mag. 
Von der allgemeinen Regel, die Schriftzeilen dem oberen oder 
unteren Kartenrande parallel zu ziehen, werden nur wenige Ausnah 
men gemacht. Zu diesen gehören die Bezeichnungen der Flüsse, 
welche nach deren Längenausdehnung entweder in die Wasserfläche 
selbst oder an deren Ufer zu stellen sind. Ferner gehören hieher 
die Hauptstrassen. Endlich grosse Terrainflächen, die sich längs 
eines Flusses oder Gebirgs hinziehen, und deren Bezeichnung in 
mässiger Krümmung ungefähr der Mitte der Flächenfigur folgt. 
Für Ortsbenennungen gilt als Regel, die Namen dicht ober 
halb des Ortszeichens zu setzen. Bei beschränktem Raume darf 
man sich jedoch erlauben, die Benennung neben das Zeichen zu 
setzen, aber nie soll sie unter demselben stehen. 
Kommt es vor, dass die Bezeichnung eines Terrainbezirks wegen 
dessen grosser Fläche gedehnt werden muss, so sieht man die 
doppelte Buchstabenhöhe als Grenze des Abstandes der einzelnen 
Buchstaben an. Reicht eine solche Dehnung nicht aus, so unterlässt 
man dieselbe und bezeichnet dafür den fraglichen Bezirk zweimal, 
nm jeden Zweifel über dessen Namen zu beseitigen.
	        
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