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grössere, minder wichtige durch kleinere Schrift bezeichnet, die
grösste Schrift wird anf die Bezeichnung des Hauptzwecks der Karte
und deren grösste Abtheilungen verwendet; bei Ortschaften richtet
sich die Grösse der Schrift nach ihrer Classe oder Einwohnerzahl;
bei Flüssen nach deren Länge und Bedeutung; bei See’n und
Landobjecten nach deren Flächenraum. Die im Anhänge unter
Kr. XV mitgetheilte und aus Pfeiffer’s „Anleitung zum Plan- und
Kartenzeichnen“ entnommene „Tabelle über die Gattungen und Grössen
der Plan- und Kartenschriften“ gibt hierüber weitere Aufschlüsse.
Es ist jedoch zu bemerken, dass die angegebenen Formen und Masse
nicht in aller Strenge eingehalten zu werden brauchen.
§. 416.
Stellung der Schrift.
Durch entsprechende Stellung der Schrift kann nicht nur man
cher Zweifel über den bezeichneten Gegenstand gehoben, sondern
auch die Uebersicht und das Ablesen der Karten sehr erleichtert
werden: dieselbe ist also nicht so unwichtig, als es auf den ersten
Augenblick scheinen mag.
Von der allgemeinen Regel, die Schriftzeilen dem oberen oder
unteren Kartenrande parallel zu ziehen, werden nur wenige Ausnah
men gemacht. Zu diesen gehören die Bezeichnungen der Flüsse,
welche nach deren Längenausdehnung entweder in die Wasserfläche
selbst oder an deren Ufer zu stellen sind. Ferner gehören hieher
die Hauptstrassen. Endlich grosse Terrainflächen, die sich längs
eines Flusses oder Gebirgs hinziehen, und deren Bezeichnung in
mässiger Krümmung ungefähr der Mitte der Flächenfigur folgt.
Für Ortsbenennungen gilt als Regel, die Namen dicht ober
halb des Ortszeichens zu setzen. Bei beschränktem Raume darf
man sich jedoch erlauben, die Benennung neben das Zeichen zu
setzen, aber nie soll sie unter demselben stehen.
Kommt es vor, dass die Bezeichnung eines Terrainbezirks wegen
dessen grosser Fläche gedehnt werden muss, so sieht man die
doppelte Buchstabenhöhe als Grenze des Abstandes der einzelnen
Buchstaben an. Reicht eine solche Dehnung nicht aus, so unterlässt
man dieselbe und bezeichnet dafür den fraglichen Bezirk zweimal,
nm jeden Zweifel über dessen Namen zu beseitigen.