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Planzeichnung.
§• 417.
Zur Kartenzeichnung sind Netze erforderlich, welche die Meri
diane und Parallelkreise des abzubildenden Theils der Erdoberfläche
darstellen, und in welche die einzelnen Objecte nach ihrer geogra
phischen Lage mit mehr oder weniger Genauigkeit eingetragen werden.
Die Zeichnung von Horizontalplänen gründet sich auch auf Netze,
aber diese bestehen meist aus den Polygonen oder Dreieckverbindun
gen, welche behufs der Aufnahme der Pläne auf dem Felde ausge
steckt und gemessen wurden. An diese Netze schliesst sich die
Zeichnung des Details um so besserau, je sorgfältiger jene gemessen
und aufgetragen sind; es muss also hierauf alle Sorgfalt verwendet
werden. Das Aufträgen eines gut gemessenen Polygons oder Dreieck
netzes in einem bestimmten Massstabe kann aber für denjenigen, der
das geometrische Zeichnen versteht, durchaus keine Schwierigkeit
haben, da es sich bloss darum handelt, ähnliche Figuren zu zeich
nen; wir werden desshalb hievon eben so wenig, als von der eben
falls bekannten Construction verjüngter Massstäbe handeln. Ueber
die Zeichnung der Vertikalpläne oder der Nivellemente von Linien
und Flächen, von welcher in diesem Abschnitte zu handeln ist, geben
theilweise schon die Betrachtungen über das Nivelliren Aufschluss;
es braucht also hier nur das Fehlende nachgeholt zu werden. Und
was die Gruben pläne betrifft, die sich aus Horizontal- und Ver-
tikalprojectionen zusammensetzen, so werden auch über diese nur
kurze Bemerkungen genügen, da sie entweder nach den vorausge
setzten Plänen oder nach den Regeln der darstellenden Geometrie
behandelt werden, deren Handhabung wir dem Leser eben so wie
die Fertigkeit im Zeichnen zumuthen.
A. Horizontal- oder Situationspläne.
1) Bezeichnung der darzustellenden Gegenstände.
§. 418.
Die geometrische Aufnahme erstreckt sich nur auf die Horizontal-
projection der natürlichen oder künstlichen Grenzen von Eigenthum,