Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (Bd. 2)

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ihuciter iWdjnitt. 
Planzeichnung. 
§• 417. 
Zur Kartenzeichnung sind Netze erforderlich, welche die Meri 
diane und Parallelkreise des abzubildenden Theils der Erdoberfläche 
darstellen, und in welche die einzelnen Objecte nach ihrer geogra 
phischen Lage mit mehr oder weniger Genauigkeit eingetragen werden. 
Die Zeichnung von Horizontalplänen gründet sich auch auf Netze, 
aber diese bestehen meist aus den Polygonen oder Dreieckverbindun 
gen, welche behufs der Aufnahme der Pläne auf dem Felde ausge 
steckt und gemessen wurden. An diese Netze schliesst sich die 
Zeichnung des Details um so besserau, je sorgfältiger jene gemessen 
und aufgetragen sind; es muss also hierauf alle Sorgfalt verwendet 
werden. Das Aufträgen eines gut gemessenen Polygons oder Dreieck 
netzes in einem bestimmten Massstabe kann aber für denjenigen, der 
das geometrische Zeichnen versteht, durchaus keine Schwierigkeit 
haben, da es sich bloss darum handelt, ähnliche Figuren zu zeich 
nen; wir werden desshalb hievon eben so wenig, als von der eben 
falls bekannten Construction verjüngter Massstäbe handeln. Ueber 
die Zeichnung der Vertikalpläne oder der Nivellemente von Linien 
und Flächen, von welcher in diesem Abschnitte zu handeln ist, geben 
theilweise schon die Betrachtungen über das Nivelliren Aufschluss; 
es braucht also hier nur das Fehlende nachgeholt zu werden. Und 
was die Gruben pläne betrifft, die sich aus Horizontal- und Ver- 
tikalprojectionen zusammensetzen, so werden auch über diese nur 
kurze Bemerkungen genügen, da sie entweder nach den vorausge 
setzten Plänen oder nach den Regeln der darstellenden Geometrie 
behandelt werden, deren Handhabung wir dem Leser eben so wie 
die Fertigkeit im Zeichnen zumuthen. 
A. Horizontal- oder Situationspläne. 
1) Bezeichnung der darzustellenden Gegenstände. 
§. 418. 
Die geometrische Aufnahme erstreckt sich nur auf die Horizontal- 
projection der natürlichen oder künstlichen Grenzen von Eigenthum,
	        
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