Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (Bd. 2)

461 
dass viele Lösungen möglich sind, erkennt man sofort an dem Um 
stande, dass von jedem Punkte A, B, C ... W, V, U ... ans im All 
gemeinen zwei Schnittpunkte auf der nächst höheren oder tieferen 
Curve erhalten werden, von welchen aus wieder zwei Schnitte mög 
lich sind. Zu entscheiden, welche von den aufgefundenen Linien 
einem ausgesprochenen Zwecke am besten genügt, gehört nicht 
mehr hi eh er. 
C. Berg- oder Gruben plane. 
§. 427. 
Die Berg- oder Grubenpläne bestehen, wie die geometrischen 
Pläne, aus Horizontal- und Vertikalprojectionen oder aus „Grund 
rissen“ und „Seigerrissen.“ 
Die Grundrisse stellen entweder einen Theil der Erdoberfläche 
oder einen wagrechten Durchschnitt eines Grubenwerks vor; in dem 
ersteren Falle unterscheiden sie sich der Form nach durch nichts 
von einem geometrischen Situationsplane, und im letzteren Falle 
stimmen sie formell mit dem wagrechten Durchschnitte eines Gebäu 
des überein. Besondere allgemein übliche Zeichen für die Horizontal- 
prqjectionen von Gegenständen, die ausschliesslich dem Bergbaue 
und beziehungsweise der Markscheidekunst angehören, gibt es nur 
wenige. Die gebräuchlichsten sind in Fig. 544 zusammengestellt 
und nachstehend erklärt: a bedeutet einen Schacht, b ein Stollen 
mundloch ohne Rösche und c mit einer offenen Rösche, d einen 
Fig. 544. 
a b cdef^i.ililaiiLopq 
Bohrpunkt, e ein Schurfzeichen, f einen Mark- oder Lochstein. Die 
Mineralgattung, welche in einem Bergwerke gewonnen oder anders 
wo gefunden wird, bezeichnet man sowohl in topographischen 
Karten als in Situationsplänen und Grundrissen meist mit den in 
der Astronomie gebräuchlichen Zeichen der Himmelskörper, nämlich 
mit dem Zeichen der Sonne (g) das Gold, mit dem Zeichen des 
Mondes (h) das Silber, mit dem des Merkurs (i) das Quecksilber, 
mit dem der Venus (k) das Kupfer, mit dem des Mars (1) das Eisen, 
mit dem der Erde (m) das Blei, mit dem des Jupiters (n) das Zinn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.