Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (Bd. 2)

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Tafel Nr. II 
dient zur Reduction der mit dem Reichenbach’schen Distanzmesser 
gemessenen schiefen Längen auf den Horizont. Die Theorie zur 
Berechnung derselben ist im §.176 (Bd. I. S. 340 — 343) enthalten, 
und die zu Grunde gelegten Constanten beziehen sich auf die Reichen 
bach’schen Distanzmesser, welche Ertel und Sohn in München für 
Messtisch-Aufnahmen liefern. Für andere Fernrohre und Latten 
würden sich die Constanten und damit auch die Reductionsgrössen 
ändern. 
Da es nach §. 176 nicht gleichgültig ist, ob die zu reducirende 
Linie über oder unter dem Horizont des Instruments liegt, so zer 
fällt die Tafel in zwei Abtheilungen, wovon die erste, mit „Erhe 
bung des Rohrs“ bezeichnete, die Reductionen für beobachtete 
Höhen- oder Elevationswinkel, die zweite aber mit der Ueberschrift 
„Senkung des Rohrs“ die Reductionen für Tiefen- oder De 
pressionswinkel liefert. Bei dem Gebrauche der entsprechenden 
Abtheilung der Tafel sucht man die abgelesene schiefe Länge 
oder eine ihr nahestehende Länge in der obersten Horizontalreihe, 
den Neigungswinkel aber oder seinen Nachbarwerth in der ersten 
Vertikalreihe auf und zieht von beiden Reihen aus beziehungs 
weise ab- und seitwärts senkrechte Linien, bis sie sich begegnen: 
an dieser Stelle steht die Länge, welche von der Ablesung abzu 
ziehen ist. 
Ist z. B. bei einem Höhenwinkel von 14° 36' eine Ablesung 
von 438',5 gemacht worden, so benützt inan in der Abtheilung 1 
die Vertikalreihe 14° 30' und die Horizontalreihe 450': beide zu 
sammen geben die Reductionsgrösse 12/8 und somit beträgt die 
reducirte Länge 438 5 — 12,8 = 425,7 Fuss. Würde dieselbe 
Ablesung auf der Latte bei einem Tiefenwinkel von 14° 36' gemacht 
worden seyn, so lieferte die Abtheilung 2 als Reductionsgrösse 16',1 
und die reducirte Länge wäre = 438,5 — 16,1 = 422,4 Fuss. 
Die Tafel Nr. II ist für jedes bestimmte Fussmass zu benützen, 
wenn das Distanzfernrohr und die Distanzlatte dafür eingerichtet 
sind. Diese Einrichtung erfordert nur, dass die in §.176 mit c, d, 1 
bezeichneten Constanten ihre Werthe auch in dem neuen Masse 
behalten, und wird von der Ertel’schen Werkstätte auf Verlangen 
besorgt.
	        
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