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Wir haben die vorstehenden Fälle nur für Kreisbögen durch ge
führt; es wird aber einleuchten, dass sich die hier mitgetheilten
Methoden, mit Ausnahme der dritten, auch auf Parabeln an wenden
lassen, wenn man nur die vorkommenden Rechnungen entsprechend
abändert.
4) Das Ausmessen gerader und krummer Linien.
§. 247.
Das Ausmessen oder die Bestimmung der Länge einer beliebi
gen Linie kann entweder mittelbar oder unmittelbar geschehen:
unmittelbar durch Anwendung der im vierten Abschnitte des ersten
Bandes beschriebenen Längenmesser, und mittelbar durch geeignete
Messoperationen, welche auf Grund gemessener Linien und Winkel
die gesuchte Länge durch Zeichnung oder Rechnung liefern. Die
Ausführung der unmittelbaren Messungen mit Messstäben, Messlatten,
Ketten und Distanzmessern ist bereits bei der Erklärung des Ge
brauchs dieser Instrumente so weit erörtert worden, als es nöthig
ist, sich in allen vorkommenden Fällen helfen zu können, wesshalb
dieser Abtheilung der Längenmessungen nur noch beigefügt zu
werden braucht, wie man mit Messstangen die Länge einer Grund
linie für ein Dreiecknetz, das einer grösseren Landesvermessung zu
Grunde liegt, bestimmt. Dagegen müssen die mittelbaren Ausmes
sungen gerader und krummer Linien, von denen noch keine Rede
war, hier vorzugsweise berücksichtigt werden.
§. 248.
Aufgabe. Die beiden Endpunkte einer sehr langen
geraden Linie, die über festes und ebenes Terrain führt,
sind durch steinerne Signale dauerhaft bezeichnet: man
soll diese Linie mit Messstangen ausmessen und auf
den Horizont reduciren.
Zur Ausführung der hier verlangten Arbeit gehören folgende
Verrichtungen:
1) das Abstecken von Zwischenpunkten der gegebenen Geraden;
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