Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (Bd. 2)

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Wir haben die vorstehenden Fälle nur für Kreisbögen durch ge 
führt; es wird aber einleuchten, dass sich die hier mitgetheilten 
Methoden, mit Ausnahme der dritten, auch auf Parabeln an wenden 
lassen, wenn man nur die vorkommenden Rechnungen entsprechend 
abändert. 
4) Das Ausmessen gerader und krummer Linien. 
§. 247. 
Das Ausmessen oder die Bestimmung der Länge einer beliebi 
gen Linie kann entweder mittelbar oder unmittelbar geschehen: 
unmittelbar durch Anwendung der im vierten Abschnitte des ersten 
Bandes beschriebenen Längenmesser, und mittelbar durch geeignete 
Messoperationen, welche auf Grund gemessener Linien und Winkel 
die gesuchte Länge durch Zeichnung oder Rechnung liefern. Die 
Ausführung der unmittelbaren Messungen mit Messstäben, Messlatten, 
Ketten und Distanzmessern ist bereits bei der Erklärung des Ge 
brauchs dieser Instrumente so weit erörtert worden, als es nöthig 
ist, sich in allen vorkommenden Fällen helfen zu können, wesshalb 
dieser Abtheilung der Längenmessungen nur noch beigefügt zu 
werden braucht, wie man mit Messstangen die Länge einer Grund 
linie für ein Dreiecknetz, das einer grösseren Landesvermessung zu 
Grunde liegt, bestimmt. Dagegen müssen die mittelbaren Ausmes 
sungen gerader und krummer Linien, von denen noch keine Rede 
war, hier vorzugsweise berücksichtigt werden. 
§. 248. 
Aufgabe. Die beiden Endpunkte einer sehr langen 
geraden Linie, die über festes und ebenes Terrain führt, 
sind durch steinerne Signale dauerhaft bezeichnet: man 
soll diese Linie mit Messstangen ausmessen und auf 
den Horizont reduciren. 
Zur Ausführung der hier verlangten Arbeit gehören folgende 
Verrichtungen: 
1) das Abstecken von Zwischenpunkten der gegebenen Geraden; 
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