Würde z. B. auf die Winkelmessung und Fehlerausgleichsrechnung
bis in die vierte Ordnung hinein die gleiche Mühe und Sorgfalt
verwendet, wie im Dreiecksnetze erster Ordnung, so müssten die
Dreieckspunkte vierter Ordnung — insofern man nur benachbarte
auf einander bezieht — in ihrer horizontalen Projection gegen
seitig Fehler aufweisen, welche den Dreiecksseitenlängen direct
proportional sind, daß unter Voraussetzung eines Fehlers von
H- 0'05 ]/"2 = 70 mm in der Länge von 40 km einer Dreiecksseite
erster Ordnung eine rationell abgeleitete 400 m lange Dreiecksseite
vierter Ordnung nur mehr mit einem Längenfehler von
70 X 400
40-000
— 0'7 mm behaftet wäre. Dies ist theoretisch stichhältig, aber
praktisch nicht ausführbar, weil es nicht nur unnütz wäre, sondern
auch eine unerschwingliche Summe an Zeit und Arbeit erheischen
würde. Man begnüge sich deshalb allgemein beim Eintrianguliren
aus der ersten in die niederen Ordnungen mit einem solchen
Genauigkeitsgrade, daß jeder Dreieckspunkt noch innerhalb des
mit einem Halbmesser von 5 cm um den mathematischen Punkt
gezogen gedachten Kreises falle, was erfahrungsgemäß in der
Praxis auch gar nicht schwer erreichbar ist. Man darf also diese
±5 cm für die vom Dreiecksnetze vierter Ordnung aus aufzu
nehmenden Detailpunkte als jene höchste Genauigkeit gelten
lassen, welche noch praktischen Werth hat und auch thatsächlich
eingehalten werden kann. Daß dies selbst in den heikelsten Unter
scheidungsfällen zwischen „Mein“ und „Dein“ genügt, dürfte
wohl von keiner Seite bezweifelt werden. Daß die tachymetrische
Höhenmessung an sich noch genauer oder mindestens eben so genau
ausfallen müsse, als jene der Horizontaldistanz, ist klar, weil
letztere ein Berechnungselement der ersteren ist. Fassen wir die
Aufgabe der Präcisions-Tachymetrie nun im horizontalen und
verticalen Sinne zusammen, so können wir sagen, daß jeder ihrer
Detailpunkte innerhalb des Raumes einer um den wahren Punkt
herum gedachten Kugel von 5 cm Halbmesser genau bestimmt
sein sollte.
Sobald das Netz vierter Ordnung festgelegt ist und nunmehr
zur tachymetrischen Detailaufnahme geschritten wird, gesellt sich zu
dem Winkelmessfehler auch noch jener der Distanzmessung. Durch
ersteren wird die wahre Lage des Punktes seitwärts und durch
letzteren vor- oder rückwärts verfehlt. Beide Fehler darf man
als die Katheten eines rechtwinkligen Dreieckes betrachten, dessen
Hypothenuse der Ausdruck des Gesammtfehlers ist, weil sie sich
als geradlinige Verbindung zwischen dem wahren und dem falschen
Punkte darstellt. Dem zu Folge ist, w-enn wir den im Bogenmaß
ausgedriickten Fehler des Richtungswinkels mit w, jenen der