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vollständig- auszuziehen. Innerhalb der Zeichnung genügt es aber,
das Ausziehen bis auf eine Entfernung von io bis 15 Millimeter
von den Kreuzungspunkten zu beschränken.
Den Linien des Quadratnetzes wird die Bezeichnung des Null
punktes der Koordinaten, die Bezeichnung der Richtung der Ab-
scissenachse und die Angabe des Abstandes jener Linien vom
Nullpunkte ebenfalls in rother Farbe (Karmin) (§ 12.) beigefügt.
§ 14-
Die Nordrichtung (wirkliche Mittagslinie) wird durch einen
Pfeil bezeichnet.
Wenn ein Quadratnetz der im § 12 unter N0. 4 gedachten Art
auf der Karte vorhanden und dasselbe nach den Haupthimmels
richtungen orientirt ist, so wird zur Bezeichnung der Nordrichtung
einer passend gelegenen Seite des Quadratnetzes eine Pfeilspitze
beigefügt.
Wird der magnetische Meridian dargestellt, so ist dies durch
die Beischrift „Magnetischer Norden“ zu kennzeichnen.
§ *5-
Als Zeichen der Zusammengehörigkeit verschiedener Karten
figuren nach Eigenthumsbestand, Parzellenbestand oder in sonstiger
Beziehung dienen •— sofern dies nicht in anderer Weise durch die
Art der Zeichnung kenntlich gemacht wird — kleine Haken in
nachstehender Gestalt:
§ 16.
Die Festpunkte des Präcisionsnivellements der Landesaufnahme
werden in den Situationsplänen mit blauer Farbe (Kobalt oder
Ultramarin) ausgezeichnet, unter Beifügung der Nummer, welche
auf dem zur Markirung des Punktes dienenden Bolzen angebracht
zu sein pflegt.
Zur Bezeichnung anderer Nivellementsfestpunkte dient die
zinnoberrothe Farbe.