Full text: Abbildungen geodätischer Instrumente

Dritter Abschnitt. 
Nivellierinstrumente und Barometer. 
Kapitel IX. 
Eigentliche Nivellierinstrumente.*) 
(Lichtdrucktafeln 13, 14, 15, 16, 17, 33, 34, 35.) 
§ 30. 
Allgemeines. Das eigentliche Nivellieren oder Einwägen verlangt bekanntlich, 
dafs die Visierachse eines Fernrohres in der Tangentialebene eines und desselben 
Niveaus hege, in welches Azimut immer man sie bringt. Darunter ist aber nicht zu 
verstehen, dafs beim Uebergang von einem Azimut in das andere die Visierachse 
nicht zeitweise von ihrer wagrechten Lage abweichen dürfte, wenn sie nur für 
den Augenblick des Zielens in dieselbe zurückkehrt. Unter Anwendung einfacher 
Vorsichtsmafsregeln ist sogar die wagrechte Lage der Visierachse überhaupt nicht 
notwendig, vorausgesetzt, dafs die Neigungen gegen das Niveau bei jedem Blick 
nach der Ziellatte die gleichen, und die Zielweiten gleich sind. 
Dennoch ist es begreiflich, dafs man im Anfang, als man Nivellierinstrumente 
mit Fernrohr und Libelle zu bauen begann, an dem nächsthegenden Gedanken 
festhielt, die Visierachse ein für allemal in die Tangentialebene des Niveaus zu 
zwängen, zumal das bisher allgemein gebrauchte Nivellierinstrument, die Kanal 
wage, diese Bedingung stets und sofort in jedem Azimut erfüllte. Erst der 
zweite Schritt führte auf Instrumente, welche in jedem Azimut für die Ablesung 
eigens eingestellt werden müssen, dafür aber auch keine Bedingungen zu erfüllen 
haben, die aufserhalb des eigentlichen Zweckes hegen. 
Im gründe ist am Nivellierinstrument nur die Libelle und das Fernrohr 
wichtig, und die unveränderte Lage der einen gegen das andere. Näherungsweise 
soll die Visierachse der Libellenachse parallel laufen; da von einem strengen 
Parallelismus indessen nicht die Rede sein kann, so hegt der Gedanke nahe, 
durch doppelte Beobachtungen Ergebnisse zu erhalten, wie sie bei strengem 
Parallelismus jener beiden Linien zu erreichen wären. Daraus entstanden 
*) Von Hildebrand in neuerer Zeit Nivelliere genannt (das Nivellier, die Nivelliere).
	        
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