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I. Rechnung8- Vorschriften.
(V V) = ( V 0 V,) - A j + (aa) A - (ab) B j
- B j - (ab) A + (bb) B \
+ 2 (ac) AC + 2 (ad) AD
+ 2 (bc) BC + 2 (bd) BD
+ 2 (cd) CD
- (cc) CC - (dd) DD
-2 (71-2 -DU
Substituiren wir liier für I lind II noch ihre Werthe ans den
Gleichungen (m), so findet sich schliesslich:
(V V) = (V. V.)
(an) 12
(aa)
(bn. 1) /2
(bb.l)
- 2 (cn) C + (cc) CC
- 2 (<fo) 2> - 2 (cd) CD + (dd) DD
Die Ausdehnung dieser Formel auf noch mehr festzuhaltende Richtungen
hat keine Schwierigkeit. Sie erlaubt die Anwendung der einfachen Rechnungs
form mit Benutzung der Annahmen, und des diesen entsprechenden ( K 1 r 0 ),
ohne die Auflösung der Gleichungen (m)“ nötliig zu machen, da die Correk-
tion von (V 0 V 0 ) nur von den Gleichungen (m) und den aus diesen hervor
gehenden Werthen A, />, C, D abhängig ist.
Zusatz 2. Sind die Beobachtungen für die neuere Kette bereits gleichzeitig mit
denen für die ältere Kette ausgeführt worden, so treten bei der Ausgleichung
dieser die der späteren Kette angehörigen Richtungen als überzählige
Richtungen auf und erhalten hier, wegen ihres Zusammenhanges mit den
Richtungen der älteren Kette Correktionen, und durch Anfügung derselben
an die wahrscheinlichsten Werthe der Stations-Ausgleichung geänderte Werthe,
deren Bedeutung zu untersuchen ist.
Nehmen wir als Beispiel, wie im Zusatz 1, die Anschlussstation, auf
welcher 5 Richtungen eingeschnitten sind, denen als wahrscheinlichste Werthe
die Annahmen 0, A, /7, C, D entsprechen und von denen die Richtungen
0, C, D der älteren oder zuerst auszugleichenden, 0, A und B aber der
späteren Kette entsprechen sollen, so werden die numerischen Werthe von
A, Zj, (7, D aus den oben gegebenen Gleichungen (m), diese ohne Hinzufügung
der Grössen I. und II. gedacht, hervorgehen; wir bezeichnen dieselben mit
Af B\ (7', D'
Haben dann bei Ausgleichung der ersten Kette die Winkelwerthe
A ; , ZF, C", D', respektive die Correktionen (1), (2), (3), (4), erhalten, so sind