Full text: Die Königlich Preussische Landes-Triangulation (Theil 1)

I. Rechnungs- Vorschriften. 
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und vermöge der durch die Formel q gegebenen Umformung 
(21Vf (3V.1) 2 ((5Z.2) 2 
- fe) “ (I. I) ~ (II . II . 1) ~ (IH . III . 2) U * S * W ‘ 
= Q = ir(5J] 
Die Betrachtung der für die Operation der Bestimmung des Gewichtes 
einer Funktion nöthigen Rechnung führt zu einem einfachen Satze, den man 
wie folgt aussprechen kann. 
Um das Gewicht der Funktion: F (A, B r C'...) + l x (1) + 4 (2) + 4 (3)... 
zu bestimmen, betrachte man die Gleichung 
0-4 (l) + 4 (2) + 4 (3) + . . . 
als letzte der Bedingungsgleichungen des Systems. Durch das Hinzukommen 
dieser Bedingung» - Gleichung werden die System - Endgleichungen um eine 
Gleichung vermehrt und je um ein Glied erweitert. Eliminirt man sodann nach 
Gauss’scher Methode sämmtliche Unbekannte bis auf die letzte neu hinzuge 
kommene (wozu es nur einer Vervollständigung der bereits vorhandenen Elimina 
tions-Rechnung bedarf), so ist deren Coefficient in der letzten abgeleiteten Gleichung 
= -4 -, d. h. gleich dem reciproken Werthe des Gewichtes. 
In der That, bezeichnen wir den, der neuen Bedingungs-Gleichung ent 
sprechenden Faktor mit i, so tritt jeder der, durch die Gleichungen Xlla. 
definirteli Grössen ein Glied hinzu, und zwar: 
der Grösse [1] . . . das Glied + h X 
ÌÌ [2] • • • 55 + 4 ^ 
55 [3] ... ,, + 4 ^ 
u. s. w. 
Die Gleichungen XVI aber geben für die vervollständigten Werthe 
von (1), (2), (3), wenn wir die in der stattgefundenen Ausgleichung ange 
wandten mit 0, 0, 0 ... bezeichnen: 
(!) = CD + ( (««) 4 + (<*ß) 4 + («/) 4 . . 0 ^ 
= 0 + Ql A 
ebenso: (2) = (2) + ö* % 
(3) = C€>+ Q3 A 
u. s. w. 
Die Substitution dieser Werthe in der oben aufgestellten Bedingungs 
gleichung giebt die dieser entsprechende Endgleichung 
0 = 4 0 + 4 (2) + 4 (§) • . . + (4 9.1 + 4 9.2 + 4 $3 + • • • ) ^ 
oder nach Einführung der durch die Gleichungen XVI gegebenen Werthe von 
XXIX. 
[£•№)] 
p
	        
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