A. Die Haupt- 2 riangula tion in Schleswig-Holstein. 259
die Messung geschehn sollte, gleichfalls durch Kupfernägel mit conischer Ausbohrung
bezeichnet waren.
Da von den beiden Standpunkten aus der Beobachtungspunkt nicht sichtbar
war, so wurde über diesem ein mit einer Libelle fest verbundener cjlindrischer Stahl
stab von circa 0,3 Länge lothrecht aufgestellt, der oben und unten in einer feinen
Spitze endigte, und in einer von einem Dreifuss getragenen Hülse in verticaler Richtung
verschiebbar war. Die Libelle war so justirt, dass, wenn sie einspielte, die obere
Spitze des Stahlstabs nahezu in der durch die untere Spitze gehenden, gegen die
Längenachse der Libellle rechtwinkligen, Verticalebene lag. Wenn nun der Apparat
— bei unveränderter Lage der untern Spitze — um 180° umgesetzt und die Libelle
wieder zum Einspielen gebracht wurde, so musste jedenfalls in dieser zweiten Lage
die etwaige kleine Abweichung der obern Spitze von der Verticalebene jener in der
ersten Lage gleich und entgegengesetzt. Wurde daher jedesmal die untere Spitze
in den Beobachtungspunkt gebracht und die Läcgenachse der Libelle rechtwinklig
zur Richtung nach dem Standpunkt des Instruments gestellt (was wegen der Klein
heit der Abweichungen von der Verticalebene nur nach dem Augenmaasse zu geschehen
brauchte), so ist klar, dass das Mittel aus zwei Einstellungen der obern Spitze im
Fernrohr des Instruments in der einen und der andern Lage des Apparats mit grosser
Schärfe die Richtung nach dem Beobachtungspunkte ergeben musste.
Die Herrichtung des Basisendpunkts zu scharfer Einstellung war dieselbe,
wie sie im Jahre 1871 bei der Basismessung angewandt und pag. 40 beschrieben
worden ist.
Nach Beendigung der Centrirungsinessungen wurde die Kopffläche des Kupfer
bolzens mit Wachs übergossen, eine Schicht Ziegelsteine auf die obere Fläche des
Granitblocks gelegt und die Festlegung zugeschüttet.
Eine dauernde überirdische Bezeichnung der Festlegung ist nicht hergestellt
worden. Es muss vielmehr eine spätere Wiederauffindung derselben mittelst Winkel
messungen nach benachbarten trigonometrischen Punkten geschehn. Zur Erleich
terung des Nachgrabens ist jedoch über der Festlegung ein Pfahl aufgestellt worden,
dessen Kopffläche sich circa 0,4 unter der Erde befindet.
Es mag hier noch bemerkt weiden, dass nach Beendigung der Basismessung
im Jahre 1871 die Festlegung wieder auf dieselbe Weise, wie eben beschrieben
hergerichtet worden ist.
Die auf den Holzplatten der beiden Standpunkte markirten Punkte wurden
zugleich benutzt, um die unveränderte Lage des Beobachtungspunktes während der
Dauer der Beobachtungen auf der Station zu constatiren, oder eine etwaige Verän
derung sehr genau berechnen zu können. Es wurden nämlich vor Beginn der Beob-