Full text: Die Haupt-Triangulation in Schleswig-Holstein (2. Theil, 1. Abtheilung)

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A. Die Haupt-Tnangulation in Schleswig-Holstein. 
Beim Basistheil G ist das mit dem Glaskeil gemessene Intervall zwischen der vertikalen Schneide 
der letzten Messstange (No. II) und der horizontalen Schneide der Ergänzungslatte in der Entfernung 
Schneide der letzten Stange — Basis südlich (§. 5) enthalten. 
§. 9. Réduction der Basis auf die Meeresfläche. 
Da die Endpunkte der sieben Basistheile dauernd festgelegt sind, so ist es 
wünschenswert!!, die auf die Meeresfläche reducirte Länge jedes derselben kennen 
zu lernen. Hierzu ist es erforderlich, die Reductionen der Basistheile einzeln zu 
berechnen; ihre Summe giebt sodann die Réduction der ganzen Basis. 
Üm eine Strecke auf die Meeresfläche zu reduciren, kann man sie als auf 
einer der letzteren parallelen Fläche gemessen ansehn, deren Höhe der mittleren 
Höhe der Strecke gleich ist. Es sei L die Länge der Strecke, h ihre mittlere Höhe 
über der Meeresfläche und R der Krümmungshalbmesser der Erde am Orte und in 
der Richtung der Strecke; dann ist die Réduction: 
L , h 
R + h 
Die zur Berechnung der Reductionen erforderlichen Höhen über der Meeres 
fläche ergehen sich aus folgenden Bestimmungen, von denen 1. und 2. mittelst, vom 
Bureau der Landes-Triangulation ausgeführten Nivellements, 3. und 4. durch Mitthei- 
luug vom Btireau der Bau-Deputation, Section für Strom- und Hafenbau, zu Ham 
burg, und 5. bis 8. durch unmittelbare Messung und durch Berechnung aus den 
Niveau-Angaben erhalten worden sind.*) 
1. Basis nördlich (Kopffläche des Bolzens) über dem Nullpunkt des Fluth- 
messers zu Hamburg + 53,126 
2. Basis südlich (Kopffläche des Bolzens) über dem Nullpunkt des Fluth- 
messers zu Hamburg = + 70,055 
3. Nullpunkt des Futhmessers zu Cuxhafen über dem Nullpunkt des Fluth- 
messers zu Hamburg = Va Zoll Hamburger Maass = + 0,012 
*) Die Bestimmungen 1. und 2. sind enthalten in „Nivellements und Höhenbestimmungen der Punkte 
erster und zweiter Ordnung. Zweiter Band“. — Die Bestimmung 4. ist das Resultat aus den Beobachtungen 
am Fluthmesser zu Cuxhafen von 1843—1869. — Die Nullpunkte der Fluthmesser zu Hamburg und Cuxhafen 
sind am 2. Januar 1872 resp. um 10 Fuss und 6 Fuss 7| Zoll Hamburger Maass, oderum 2,866 und 1,893 Meter 
tiefer gelegt worden. Die obigen Angaben beziehn sich auf die neuen Nullpunkte. — Die mittleren Höhen 
unter 8. sind die arithmetischen Mittel aus allen Höhen der hinteren Schneide der Stauge I (der Anfangs 
punkte der Lagen) innerhalb eines jeden Basistheils.
	        
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