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C. Die Märkisch-Schlesische Kette.
In der Märkisch-Schlesischen Kette findet sich das auseinander gesetzte Ver
fahren für diejenigen Stationen angewandt, wo die Beobachtungen die angegebene
Anordnung haben, oder wo sie nur wenig davon abweichen. Im letzteren Falle, der
für die Station Brautberg stattfindet, erhalten die Endgleichungen, sowie die Gleichungen
zur Bestimmung der unbekannten Grössen (. . .) bis (. .) eine etwas weniger einfache
Form, als jene (12) und (13).
Wenn die auf einer Station gemessenen Beobachtungsreihen aus beliebigen
Combinationen der gerade zur Einstellung geeigneten Bichtungen bestehen, ist durch
das angegebene Verfahren ein Bechnungsvortheil im Allgemeinen nicht zu erreichen,
und es ist daher in diesen Fällen die Annahme (1) beibehalten worden.
Uebrigens wird man in jedem einzelnen Falle nach Formirung der End
gleichungen [und eventuell nach Beduction auf die Annahme (2)] immer leicht beur-
theilen können, ob dieselben durch Combinirung mit einer Gleichung von der Form
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n = aA + bB + cC-\-. . .,
d. i. durch Hinzufügung des = fachen dieser Gleichung resp. zur 1. , 2. ,
3. , . . . Endgleichung auf eine einfachere Form reducirbar sind, und welche Werthe
man den willkürlichen Constanten n , a , h , c , ... und am zweck-
mässigsten beilegt. Bezüglich der Constante n sieht man aus den Gleichungen (11)
sofort, dass es in allen Fällen am vortheilhaftesten ist, n = 0 zu setzen.
Da für diesen Werth von n die von den Unbekannten A , B , C, . . . unab
hängigen Glieder (an) , (bn) , (cn) , . . . der Endgleichungen durch Combinirung mit
der willkürlichen Bedingungsgleichung nicht verändert werden, so ändert sich auch
der Werth des Ausdrucks:
[an) A + (bn) B + (cn) C + . . .
nicht; denn dieser ist für alle den Gleichungen (3) genügenden Werthsysteme A 0 +z ,
B 0 + 'z , C 0 + z , . .. (vergl. pag 305) ein und derselbe, weil man wegen
an + bn + cn + ... = 0 hat:
(an) (H 0 + z) + (bn) (B 0 + z) + (cn) C Q + z) = (an) A 0 -f (bn) 7> 0 + (cn) C 0 + . . .
Es folgt hieraus, dass, wenn man n- 0 nimmt, die Minimum - Summe (FF)
nach dem ersten in den Bechnungsvorschriften unter VIII C. gegebenen Ausdruck,
nämlich:
(FF) = ( F 0 F 0 ) - (an) A - (bn) B - (cn) C
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