2, Änschlusszwang.
Die Elbkette ist durch die Ausgleichung und Berechnung, woraus
die in den nachfolgenden Verzeichnissen niedergelegten Ergebnisse
hervorgegangen sind, angeschlossen worden:
a. an das feste System der Küstenvermessung, und zwar an die
Hauptdreieckspunkte Eichberg und Eichstädt, festgelegt durch die
W erthe:
Eichberg: Breite = 52 0 18' 55",9034; Länge = 30° 46' 43",8008
Eichstädt: „ = 52 41 22,6148; * = 30 45 1 ,3783
Azimuth Eichberg-Eichstädt = 3 57 0 21' 14",480
„ Eichstädt-Eichberg — 177 19 53 ,221
Log Entf. Eichberg-Eichstädt — 4,619 7943.5.
Die geographischen Koordinaten und die Azimuthe sind aus den
endgültigen Ergebnissen der Küstenvermessung 3 ) von dem astronomisch
bestimmten Hauptdreieckspunkt Rauenberg aus :! ) berechnet worden.
b. an das bewegliche System der Schleswig-Holsteinschen Drei
eckskette, und zwar an die Hauptdreieckspunkte Havighorst, Baursberg
und Kaiserberg, endgültig festgelegt in ihrer gegenseitigen Lage durch
den Winkelwerth:
Havighorst-Baursberg-Kaiserberg = 236° 39' 50",203,
und durch die Seitenwerthe:
Log Entf. Baursberg-Havighorst = 4,4307451.8
„ „ Baursberg-Kaiserberg' — 4,638 2214.6.
„Hauptdreiecke“, II. Theil, 1. Abtheilung, Seite 227.
Einer anderweitigen Ausgleichung, ohne jeden Anschlusszwang,
wie sie für die späteren Hauptdreiecksketten neben derjenigen mit
sämmtlichen Anschlussbedingungen stattgefunden hat, ist die Elbkette
nicht unterworfen worden.
3. Die Zwischenpunkte der Elbkette.
Im Gebiete der Elbkette sind folgende Zwischenpunkte I. Ordnung
bestimmt worden:
2) Yergl. „Die Küstenvermessung“, Seite 362,— 364. Den daselbst verzeichneten Seiten-
logarithmen ist aus dem in „HauptdreieckeI. Theil, Seite 2,5, angegebenen Grunde eine
Korrektion von 31.6 Einheiten der 7. Dezimalstelle hinzuzufügen. In „Hauptdreieck<?“,
II. Theil, 2. Abtheilung, Seite 2.83—291, wo die endgültigen Ergebnisse der Küstenvermes
sung sich nochmals zusammengestellt linden, ist diese Korrektion bereits angebracht und zu
gleich die Verwandlung der Toisen in Meter ausgeführt worden. Diese beruht auf dem
gesetzlich bestimmten Verhältniss:
1 Meter = 443,296 Linien der Toise von Peru,
woraus sich — mit der zehnstelligen Tafel gerechnet — der Verwandlungslogarithmus von
Toisen in Meter: 0,2898199300 ergiebt.
3 ) Vergl. „Hauptdreiecke“, I. Theil, Seite V.