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Die Basis bei Göttingen.
Mit Rücksicht auf die unzweifelhaft nur geringfügige, bei den
Beobachtungen überhaupt nicht erkennbar hervortretende Veränder
lichkeit der q sind die obigen Werthe für die Dauer der Basismessung
bei Göttingen als konstant betrachtet.
Dagegen wurden die Werthe S, welche erheblich mehr der Ver
änderung ausgesetzt sind (u. a. durch Verziehen der Kasten) und deren
Fehler überdies auf den Gesammtfehler des Nivellements mittelst der
Mefsstangen (d. h. auf die Bestimmung des Höhenunterschiedes je
zweier benachbarten Streckenendpunkte mittelst der Niveauangaben)
am meisten von Einflufs sind, bei der Göttinger Basis als strecken
weise veränderlich angesehen
Bezeichnet man mit S x , S 2 , S 3 und N 4 vorläufige Werthe für die
Stangen I—IV, mit <J If cr 2 , <r 3 und cr 4 die an dieselben anzubringenden
Verbesserungen und mit v die Anzahl der Lagen einer Strecke, so
ergiebt sich durch das Nivellement mittelst der Mefsstangen der Höhen
unterschied von der hinteren Schneide der ersten Stange einer Strecke
bis zur hinteren Schneide der ersten Stange der folgenden Strecke:
H=q x [N, — s x ] + vq 1 a J + q, [5, — J a ] + -f q 3 [S 3 — s 3 ] + vq 3 <J 3
4- 1\ [*5*4 V] + W4°4>
wo zur Vereinfachung des Ausdrucks die Summen der Beiträge der
einzelnen Stangen durch eckige Klammern angedeutet sind. Durch
Übertragung auf die Streckenendpunkte, d. h. durch Flinzufügung der
entsprechenden Reduktionswerthe c x und c 2 66 ) wird hieraus, wenn
man setzt:
6ß ) Um den Werth für die Reduktion c, d. h. die Höhe der hinteren Schneide der
ersten Stange über der Festlegung ermitteln zu können, wurde bei Überschreitung einer Fest
legung gemessen:
a = Höhe der Nadel über der Festlegung, und
b = Höhe der Nadel über der hinteren Schneide der ersten (d. i. der über der
Festlegung liegenden) Stange.
Bedeuten ferner:
s die Niveau-Angabe der ersten Stange,
e die geneigte Entfernung von der vorderen Schneide der vorhergehenden Stange
bis zum Fufspunkt der Nadel minus Intervall der ersten Stange,
S und q die Niveau-Konstanten dieser letzteren, und