Full text: Die Hannoversch-Sächsische Dreieckskette, das Basisnetz bei Göttingen, das Sächsische Dreiecksnetz (Theil 6)

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Einleitung. 
Log Entf. Golmberg-Grofsberg = 4,588 3084.9 
„ „ Grofsberg-Collm = 4,670 4297.6 
und der endgültigen Winkelwerthe: 
Hagelsberg-Golmberg-Grofsberg — 255 0 36' 3','o56 
Golmberg-Grofsberg-Collm =210 43 8,652 
Grofsberg-Collm-Strauch = 46 54 59,648 
b. an das feste System der Elbkette („HauptdreieckeIV. Theil) 
vermittelst der endgültigen Koordinaten: 
Hagelsberg: Breite=52° 8' 24','00.17; Länge = 3o°n' 7V 1 937 
Lüfs: „ =52 50 9,3325; „ =28 o 36,9599 
Wilsede: „ =53 10 8,6499; „ =27 36 27,2159 
Log Entf. Hagelsberg-Golmberg = 4,765 2324.3 :t ) 
„ „ Lüfs-Wilsede =4,661 6147.4 
und der endgültigen Winkelwerthe: 
Eichberg-Hagelsberg-Golmberg = 39 0 10' 18','707 
Wilsede-Lüfs-Pugelatz =121 24 59,578 
Litberg-Wilsede-Lüfs =185 17 18,006 
Die Übereinstimmung der Messungen der Hannoversch-Sächsischen 
Kette mit diesen älteren Ergebnissen forderte für die zweite Aus 
gleichung die Hinzufügung von 10 Zwangsgleichungen zu den 23 Be 
dingungen der ersten Ausgleichung, nämlich: 
von 6 Winkel-Identitätsgleichungen unter Zugrundelegung der 
oben angeführten, bereits endgültig festgelegten Winkelwerthe 
auf den 6 Anschlufsstationen, und 
von 4 Seiten-Identitätsgleichungen unter Zugrundelegung der 
ebenfalls angeführten bereits endgültig bestimmten 4 Seiten- 
werthe. 4 ) 
Zu diesen 10 Anschlufsbedingungen kamen ferner für die zweite 
Ausgleichung noch die bekannten 3 Polygongleichungen hinzu, da 
die Hannoversch-Sächsische Kette das Polygon um das Sächsische 
Netz schliefst. 
Die obigen 13 Zwangsbedingungen erhöhen die Anzahl der ge- 
sammten Bedingungsgleichungen für die zweite Ausgleichung auf 36. 
3 ) Der obige Logarithmus der Seite Hagelsberg-Golmberg hat — ebenso wie der end 
gültige Richtungswerth derselben Seite — aus den endgültigen Koordinaten der Elbkette und 
der Märkisch-Schlesischen Kette berechnet werden müssen, da das Dreieck Eichberg-Golmberg- 
Hagelsberg keiner bestimmten Einzel-Kette angehört. 
4) Aufser den obigen vier älteren Seitenwerthen blieb noch die aus der Basis bei 
Göttingen abgeleitete Länge Ahlsburg-Meifsner als unveränderlich in die zweite Ausgleichung 
aufzunehmen; mithin waren im Ganzen 5 — 1=4 überschüssige Seitenwerthe vorhanden. 
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