a. Die alte Preufsische Kette von Berlin nach dem Rhein, aus
geführt von dem Preufsischen Generalstabe in den Jahren 1817—1822;
b. Die Hannoversche Gradmessung, ausgeführt von C. F. Gauss
in den Jahren 1821—1823;
c. Die Triangulirung des Kurfürstenthums Hessen, ausgeführt von
Ch. L. Gerling in den Jahren 1822 — 1823 und 1835—1837;
d. Die Triangulation von Thüringen, ausgeführt von der Trigono
metrischen Abtheilung des Preufsischen Generalstabes in den Jahren
1851—1855-
Für die neueren Messungen der Trigonometrischen Abtheilung
konnten diese älteren Arbeiten höchstens als erstmaliger Anhalt bei
Feststellung der Konfiguration dienen. Zunächst entsprechen dieselben
den heutigen Anforderungen in Bezug auf Genauigkeit nicht, wie es
im Hinblick auf die damals vorhandenen technischen Hülfsmittel und
die seitdem eingetretenen Fortschritte der Geodäsie im Allgemeinen
auch nicht anders sein kann. Überdies ist ein grofser Theil der
ehemaligen Dreieckspunkte nicht mehr erhalten, entweder weil
dieselben überhaupt nicht im Boden festgelegt waren oder weil die
ursprünglichen Versicherungsmarken im Laufe der Zeit verschwunden
sind; in denjenigen Fällen aber, in welchen die früheren Festlegungen
neuerdings wieder aufgefunden wurden, zeigten sich dieselben fast
ausnahmslos in äufserst mangelhaftem Zustande 8 ). Die Aufsuchung
8 ) Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der dauernden und scharfen Erhaltung der Drei
eckspunkte dürften einige Bemerkungen über die zu diesem Zweck bei der Trigonometrischen
Abtheilung vorgeschriebenen Mafsregeln am Platze sein. Für die Triangulation I.—III. Ordnung
sind zur Versicherung der Dreieckspunkte die folgenden Festlegungsmittel (siehe Skizze /)
im Gebrauch:
1. Die Festlegungen mit Pfeiler und Platte aus Granit, deren obere glatt behauene
Flächen mit eingemeifselten Kreuzen versehen sind. Dieselben haben nachstehende Gröfsen-
verhältnisse:
Pfeiler
Platte
I. 0.:
m
0,90
m
Länge und 0,30 quadr. Querschnitt
m
0,1
m
Dicke und 0,75 quadr. Querschnitt
II. 0.:
0,90
» « „ „
0,1
55 55 0 ; 6 O 55 ft
III. 0.:
0,90
55 55 0,1 6 55 55
0,1
n » °/3° » »
Die Festlegung mit Pfeiler und Platte ist die normale bei allen in freiem Felde be
findlichen Punkten. Die Platten werden mit ihren oberen Flächen etwa o,8 m tief in den
Boden versenkt, um gegen Einflüsse der Witterung, namentlich des Frostes, hinsichtlich ihrer
Lage geschützt zu sein. Das Kreuz in der Platte gilt allgemein als mafsgebende, das obere
Kreuz in dem zu Tage tretenden Kopf des Pfeilers dagegen als nebensächliche Punkt
bezeichnung;
2. Eiserne Bolzen (Thurmbolzen und Thurmmarken, bezw. Plattformbolzen und
Plattformmarken), welche in Stein oder Mauerwerk horizontal bezw. vertikal derart eingelassen
werden, dafs ihre eine feine Ausbohrung enthaltenden Köpfe frei zu Tage stehen; die Fest
legung mit derartigen eisernen Bolzen ist die normale für alle Thurmstationen;