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E i n 1 e i t u n g.
die Wegräumung der noch übriggebliebenen Hindernisse und die Über
brückung der vorhandenen Gräben in Angriff genommen. Hieran schlofs
sich der Bau der Alignementsgalgen, von welchen der erste eine Lage
vor dem Basisanfangspunkt (Basis westlich) errichtet wurde, die übrigen
aber eine Lage hinter den Streckenenden zu stehen kamen. Die mit
einem Meter lichten Abstand und etwa 1,5 m tief in die Erde eingesetzten
Pfosten der Galgen waren 20 cm stark; die Deckbohlen hatten 35 cm Breite
und 10 cm Dicke und lagen mit der oberen, möglichst horizontirten Fläche
durchschnittlich 1,2 m über dem Boden.
Nach der Bebauung erfolgte die Ausführung des Alignements, die
Festlegung der Streckenendpunkte und das endgültige Nivellement der Basis.
Das Alignement der Basis, d. h. die Markirung von Punkten auf
den Galgen in der Basisflucht behufs Aufstellung des Alignir-Instruments
zum Einrichten der Mefsstangen bei der eigentlichen Messung, wurde in
vier Tagen — vom 2.— 5. Juli — mit einem 10 zölligen (27 cm) Theodolit
ausgeführt. Die Arbeit fing auf Galgen o, d. i. dem vor dem Basis
anfangspunkt gelegenen Galgen an, indem der Beobachter hier in einem
willkürlich gewählten Punkte den Winkel zwischen den Basisendpunkten
mafs, alsdann unter Berücksichtigung der Excentrizität der eingestellten
Pyramidenspitzen den linearen Abstand des Aufstellungspunktes von der
Basislinie berechnete und nun den Theodolit in das Alignement verschob.
Von dieser durch einen Markirstift bezeichneten Stelle aus legte der
Aligneur auch gleich den nächsten Galgenpunkt 1 fest. Demnächst
wurde der Theodolit auf Galgen 3 aufgestellt, durch Winkelmessung nach
Galgen 1 und Basis östlich ins Alignement gebracht und das Alignement
auf den beiden zunächst gelegenen Galgen 2 und 4 unmittelbar durch
Anschneiden bestimmt. In dieser Weise ist das Verfahren fortgesetzt
und zuletzt Galgen 45 nach Basis östlich—Galgen 43 berechnet und von
dem verbesserten Galgenpunkt 45 der Galgen 44 angeschnitten worden.
Die Ausführung der Zwischenfestlegungen geschah in Verbindung
mit dem Alignement durch Finweisen derselben von dem nächstgelegenen
Galgenpunkt aus. Zu den Zwischenfestlegungen dienten glatt behauene
Steine von 75 cm Länge und 20 cm im Quadrat Stärke mit eincementirten
kleinen Basisbolzen. Ihre oberen sorgfältig horizontirten Flächen lagen
etwa 0,2 m unter dem Boden; für ihre sichere Lagerung wurde durch
Feststampfen und Einschlämmen Sorge getragen.
Zur Prüfung des Alignements und der Lage der Festlegungen erfolgte
vom 7.—12. Juli ein Kontroll-Alignement, ebenfalls mit einem 10 zölligen
Theodolit, aber durch einen anderen Beobachter. Hierbei wurde in jedem
einzelnen der durch Markirstifte bezeichneten Galgenpunkte 1 bis 44 der