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Einleitung.
Zur dauernden Erhaltung der Basis wurden bereits im Jahre 1890
vier bleibende unterirdische grofse Festlegungen ausgeführt, nämlich Nr. I
bei Basis nördlich, III in Höhe des nördlichen Endpunktes A der Basis
von 1847, IX in Höhe des Bruchpunktes B der letzteren und XVI bei
Basis südlich in Höhe des südlichen Endpunktes C der Basis von 1847. Die
oberen Flächen dieser vier Festlegungen liegen etwa 1 m unter dem Boden. 35 )
Einige Wochen vor Beginn der Basismessung im Jahre 1892 wurden
noch 12 Zwischenfestlegungen II, IV—VIII und X—XV, mit den oberen
Flächen etwa 0,2 m unter dem Boden, lediglich für die Dauer der Basis
messung angebracht.
Die 16 Festlegungen theilten die neue Basis in 15 Strecken; von
diesen waren Strecke 1 (zwischen Festl. I und II) 15 Lagen, 36 ) Strecke 3
(zwischen Festl. III und IV) 16 Lagen, alle übrigen Strecken je 10 Lagen
lang. Die ganze Basis hatte also nach der vorläufigen Ermittelung 161
Lagen, d. i. eine Länge von 2512,9 Metern. Sie gehört hiernach zu den
kleinen Grundlinien der Preufsischen Landestriangulation, wie die älteren
Grundlinien bei Königsberg, Berlin und Strehlen (vergl. Tabelle I der im
nachfolgenden Abschnitt II B unter Nr. 8: „Vergleichende Übersicht u. s. w.“
gegebenen Zusammenstellung). Die genannten kleinen Grundlinien haben
eine durchschnittliche Länge von 2360 m , die übrigen vier — grofsen —
Grundlinien bei Braak, Oberhergheim, Göttingen und Meppen eine durch
schnittliche Länge von 6270 m .
Die Bebauung der Basis wurde im Jahre 1890 durch Errichtung der
Signale auf den beiden Endpunkten begonnen. Beide Signale bedurften
nur einer geringen Beobachtungshöhe (von etwa 5 111 über dem Boden);
die Strebenstellung war so angeordnet, dafs unter dem Signal hindurch
mit dem Basisapparat gemessen werden konnte.
Gleichzeitig mit dem Signalbau wurden auf den beiden Basis-Endpunkten
aufser den Festlegungen des Centrums noch mehrere excentrische Fest
legungen, je ein Meter unter Erde, ausgeführt, über welche die Abrisse
Nr. 1 und 2 das Nähere enthalten.
Die Erkundung des Basis-Vergröfserungsnetzes machte bei der aus-
gewählten Basislinie keine Schwierigkeiten. Für die erste Vergröfserung
fanden sich die geeigneten Punkte Bergheim auf den Höhen am rechten
Rhein-Ufer und Gielsdorf auf dem südlichen Theil der allerdings stark
85 ) Die Abrisse Nr. 1 und z enthalten eine nähere Beschreibung der Festlegungen aut
den Basisendpunkten. Die Festlegungen III und IX sind von gleicher Art, jedoch nicht wie
jene durch excentrische Festlegungen versichert und auch nicht nachträglich durch Pfeiler und
Platte I. O. vervollständigt worden.
36 ) Eine Lage — von 4 Mefsstangen — beträgt rund 15,608 m , eine Normalstrecke von
xo Lagen also etwa 156,08 m .